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Geschrieben von Daffy am 22.04.2015, 11:08 Uhr

Immer dieser Quatsch von der Abschiebung...

Sie können, sofern der Sachverhalt überhaupt geklärt wird, ziemlich sicher nicht abgeschoben werden. Wer aus einem Kriegs- bzw. Krisenstaat kommt, wird nicht abgeschoben. Den anderen musst Du erst mal nachweisen, woher sie kommen.
Dann kann man Einspruch gegen die Abschiebung einlegen wg. eines Härtefalls. Dazu gehören Krankheiten, auch psychische. Alles was Du brauchst, ist ein ärztliches Attest und ein guter Anwalt. Abgeschoben werden allenfalls die Angepassten, oft schon Integrierten, ohne größere Macken. Wer nicht mit einem Bezinkanister rumrennt und droht, seine ganz Familie auszulöschen, kann so verzweifelt ja nicht sein.

Und das Mantra von der legalen Einwanderung als Mittel gegen die illegale oder zum Schutz von Christen ist genauso absurd: Kein Politiker würde ernsthaft eine bevorzugte Einwanderung von Christen fordern.
Diejenigen unter den Flüchtlinge, die sich ausrechnen können, dass sie legal wenig Chancen haben oder die einfach ungeduldig werden nach 6 Monaten Nordafrika, versuchen es dann sowieso, alles wie gehabt.

Ursache der illegalen Einwanderung ist ihr Erfolg. Wer einmal drin ist, bleibt und ist versorgt, egal was er anstellt.

 
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