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von Leena  am 03.01.2021, 11:59 Uhr

Ich vermute

Der stellvertretende Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte keine Folter angewendet, sondern angewiesen, "die Anwendung unmittelbaren Zwanges anzudrohen", der Kriminalhauptkommissar drohte Gäfgen wohl mit "Schmerzen".

Aber es ist schon die Frage - wo ist die Grenze..? Wenn ich in einem Gespräch auf die möglichen Folgen des Handelns hinweise, ist das schon eine Einschüchterung oder eine Drohung oder einfach nur ein Hinweis auf das, was folgen kann..?

Das Dilemma hat man öfter.

 
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