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Geschrieben von Isa2012 am 11.01.2016, 11:43 Uhr

@ @ Häsle für mich nicht... eine fremde Person hat mein Kind nicht festzuhalten

Natürlich hat er das Kind nicht festzuhalten und zu Küssen,
ABER dennoch können sie den Täter nicht anders bestrafen als einen Deutschen.
Wie stellst du dir das denn vor?
Strafmaß A für deutsche Einwohner,Strafmaß B für Flüchtlinge?
Oder gleich für alle ausländischen Mitbürger?
Aller Nationalitäten oder nur die arabisch/afrikanischen Ursprungs?
Wo fängt es an wo hört es auf?
Wie soll das realisierbar sein?
Fakt ist doch nun mal,dass unser deutscher Rechtsstaat "Küssen gegen den Willen" als Lapalie,als PillePalle einstuft.
Du kannst einen Flüchtling nicht anders bestrafen als einen deutschen,das ist nun mal nicht möglich.
Auch ein Deutscher der vergewaltigt,sexuell belästigt/nötigt wird meistens "kaum bestraft".
Da kannst du nicht beigehen und jemanden sonst wie unrealistisch hoch bestrafen weil es ein Flüchtling IST.

 
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