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Geschrieben von Sabet am 06.02.2017, 14:39 Uhr

Gestaffelt nach den Personen...

... siehe Wohnraumförderungsgesetz (an das sich die meisten Sozialämter nach wie vor halten) - sind für eine alleinstehende Person (bzw. der Haushaltsvorstand einer mehrköpfigen Familie) 45qm angemessen, für jede weitere Person 15qm mehr.
Das wären in deinem Beispielsfall, Benedikte, unabhängig von der Zimmerzahl, 150qm.

Ich denke, dass ich die 121qm nicht an soviele Personen vermieten würde. Bei der Enge, die sich zwangsläufig ergibt, hätte ich Bedenken, dass die Wohnung dann arg abgenutzt werden würde. Das klingt jetzt "feindlich" - ich bin aber auch kein Vermieter und werde nie einer sein, weil ich genau diese Probleme (und andere) mit Mietern nicht haben will.
In dem Beispielsfall kann ich aber auch die Betreuerin absolut verstehen, die die Familie gerne raus aus den zwei Zimmern hätte.
Gruß
Sabet

 
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