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Geschrieben von Vreni1982 am 06.02.2017, 10:35 Uhr

angemessene Wohnungsgröße

Dann reden wir offensichtlich aneinander vorbei.
Wenn du eine Gruppe von Menschen Deutschen gegenüberstellst dann gehe ich einmal davon aus, dass du damit dann auch Asylsuchende bzw Flüchtlinge meinst. Und diese können sich eben nicht einfach eine neue Wohnung suchen, schon gar nicht in einem anderen Bezirk oder gar Kreis. Sie sind zugewiesen und dann erstmal fix an diesem Ort. Da ist es dann auch egal, ob man zu 6. in 2 kleinen Zimmern wohnt. Deine oben genannten Möglichkeiten, die Wohnsitzauflage aufzuheben, sind da in den seltensten Fällen möglich.

 
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