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Geschrieben von kravallie am 26.07.2017, 13:44 Uhr

genau, man darf wählen zw. Erhöhung oder eben Kündigung

wie Dany ja auch andeutet, wenn man eine zahnersatzversicherung anbietet, weiß man als versicherer, dass man irgendwann leisten muss. es sei denn der versicherte verstirbt vor dem ersten zahnausfall.
passiert bestimmt, vll wird damit kalkuliert???

meine Freundin sollte letztens aus der Kfz-Versicherung geworfen werden. nach 28 jahren, weil ihr ein radler reingefahren ist, den sie nicht sehen konnte. großes Kino mit schadensausfall, Schmerzensgeld etc.
sie hat dann mit dem Anwalt gedroht, ende vom lied: sie ist weiter versichert.
so einfach ist es dann auch wieder nicht.

 
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