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Geschrieben von Ebba am 20.02.2013, 6:52 Uhr

Deshalb musst doch net zum Arzt!

Ein Attest haben wir hier weder im KiGa, Grundschule noch auf dem Gymn. benötigt. Wie soll ein Arzt auch läusefreiheit bzw. nissenfreiheit bescheinigen können? Nachdem bei meiner Tochter von einer Arzthelferin Läusebefall (Nissen) diagnostiziert wurde, der sich dann als Schuppen bzw. ausgeflockte Haarshampooschaumreste (T. hatte gerade begonnen sich ihr langes Haar selbst zu waschen) herausstellte glaube ich da nicht mehr so an die Kompetenz der Arztpraxen. Einfacher ist es natürlich wenn tats. noch eine Laus lebend herumkrabbelt und dabei erwischt wird :-).

Ansonsten würde ich heute beim KiA fragen, ob das Kind nach der Erstbehandlung mit einem Läusemittel (ich schwöre auf Infectopedicul) heute Nachmittag auf einen Kindergeburtstag gehen kann. Wenn der Arzt keine Bedenken hat würde ich aber trotzdem die Mutter des Geburtstagskindes fragen, ob ihr das recht ist.

 
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