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Geschrieben von jaspermari am 19.02.2013, 15:53 Uhr

Die spinnen doch !

Hab Arztrechnungen bei der Beihilfe für 199, 58 Eur eingereicht. Schreibt mir mein Beihilfemitarbeiter, er bearbeite erst Anträge ab 200,00 Eur. Ich glaube, ich SPINNE !!

 
7 Antworten:

Re: Die spinnen doch !

Antwort von kanja am 19.02.2013, 16:09 Uhr

Ja, so ist das.

Nachdem mir unsere Kinderzahnärztin eine Rechnung über € 0,52 geschickt hatte (mit einer 55er-Marke drauf, natürlich), haben wir gewechselt.

Irgendwo hört's doch echt auf.

lg Anja

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Re: Die spinnen doch !

Antwort von Mandy4 am 19.02.2013, 16:31 Uhr

Bei unserem alten Vermieter erhielten wir ein Betriebskostennachzahlung von 0,13€ diese wurde uns als maxibrief zugesandt ! Genauso seltsam;-))))

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Re: Die spinnen doch !

Antwort von Leena am 19.02.2013, 16:34 Uhr

...ist bei uns aber auch schon seit längerem so, dass man Beihilfeanträge erst bei über 200 € Arztrechnungen etc. stellen darf - es sei denn, die Jahresfrist zum Einreichen würde sonst verfallen.

Die ersten xy € pro Jahr bekommt man bei uns ja auch nicht erstattet, genau weiß ich das allerdings nicht, da diese Regelung bei drei und mehr Kindern dann doch wieder nicht gilt.

Alles kompliziert...

(Derzeite warte ich schon seit vor Weihnachten auf die Bearbeitung meines letzten Beihilfeantrags... eigentlich wollte ich davon Weihnachtsgeschenke kaufen, jetzt werden's wohl eher Ostergeschenke, notgedrungen...)

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Ich habe eine Kostendämpfungspauschale,

Antwort von jaspermari am 19.02.2013, 16:59 Uhr

von ich glaub ungefähr 200 Eur. Das heißt, die darf ich dann selbsttragen. Aber kann mir gut vorstellen, dass das bei 3 Kindern nicht mehr so ist...

Morgen kack ich meinem Mitarbeiter in den Umschlag und reiche ihm das ein

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Re: Die spinnen doch !

Antwort von Jule9B am 19.02.2013, 17:04 Uhr

Ich hab bei der Beihilfe eine "Kostendämpfungspauschale" i.H.v. 300 Euro, d.h. Arztrechnungen in Höhe von 600 Euro, bei denen ich mich gar nicht an die wenden muss, weil ich sowieso nichts kriege.
Erst ab höheren Arztrechnungen im Jahr bekomme ich dann die Hälfte der erstattungsfähigen Kosten erstattet. Außerdem wird total viel abgelehnt.

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ich kann nicht anders, ich kann einfach nicht anders.........

Antwort von Zzina am 20.02.2013, 15:52 Uhr

Liebe Jasper,

es geht nicht ich muß es schreiben,
Du bist selbst schuld das Du nichts erstattest bekommst....
hättest Du mal nicht nur nach gutem Aussehen der Brille geschaut
sondern auch danach das die Bügel vergoldet wären, dann wäre die Rechnung teurer und Du hättest was wiederbekommen......
zweiter SUPER Aspekt, die Brille hätte zu den goldenen Schuhen gepaßt.


so natürlich Pech gehabt, wahrscheinlich nur ein Normalo-Modell was viele andere auch tragen und bleibst noch auf der Rechnung sitzen.


Lieben Gruß
und ich hoffe es geht Dir gut
Zzina
Kassenpatient


PS...kenn mich nicht mit Beihilfe aus, aber kannst Du dann demnächst wenn Du eine neue Rechnung von was auch immer hast, diese Brillenrechnung mit einreichen weil Du über 200 Euro bist....oder wie geht das ?!?!

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vergessen

Antwort von Zzina am 20.02.2013, 21:07 Uhr

den Ironie-smilys

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