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Geschrieben von schlafzwerg123 am 19.02.2013, 12:21 Uhr

Trampolin im Garten

Hallo Zusammen,

ich habe auch eine Frage bezüglich Trampolin im Schrebergarten.

Wir haben vor 3 Jahren erstmals ein Trampolin aufgebaut. Der Vorstand sagte uns dass es wahrscheinlich nicht stehen bleiben kann, wollte sich aber diesbezüglich nochmal melden um auch zu schauen welchen anderen Spielgeräte sich noch in der Gartenanlage befinden.

Er meinte zu uns, er kommt noch auf uns zu!

Dann ist nichts mehr passiert. Jetzt nach drei Jahren sollen wir es plötzlich doch abbauen.

Wie ist es hier mit der Duldung über mehrere Jahre hinweg. Kann von uns jetzt auf einmal verlangt werden, das Trampolin abzubauen, wo es doch jetzt 3 Jahre geduldet worden ist?

Was können wir tun?

LG
Melanie

 
2 Antworten:

Kinderfreundliches Deutschland!

Antwort von Seansmama am 19.02.2013, 13:27 Uhr

Es ist wo eher irgendein Gartenfreund, dem das stört!
Wir haben auch ein großes Schwimmbecken stehen und hier und da wird genörgelt, weil die Kinder mal lärmen. Frag nach einem Gesetz, wo es steht, sie werden keines finden! Ansonsten frag mal im Forum bei www.recht.de oder www.jurathek.de

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Re: Trampolin im Garten

Antwort von shinead am 19.02.2013, 13:53 Uhr

Wenn ihr einen Garten in einer Kleingartenanlage habt, dann unterliegt ihr deren Schrebergartenordnung.
In dieser Ordnung kann festgelegt werden welche Dinge im Garten aufgebaut werden können (also z.b. ist ein Kinderplanschbecken ok, ein Pool nicht.) Die Ordnung habt ihr mit Unterschrift unter den Vertrag akzeptiert.

Wenn ihr dort nichts bezüglich Spielgeräten findet, dann frag' beim Vorstand noch mal nach, auf welchen Absatz in der Ordnung er sich da beruft.

Im Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass mindestens 1/3 der Gesamtfläche des Gartens als Anbaufläche für Obst und Gemüse genutzt werden muss (siehe BGH 17.6.2004 - III ZR 281/03).
Zu Spielgeräten steht dort nichts.

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