| Geschrieben von Osterhase246 am 23.02.2013, 11:08 Uhr. |
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Re: dann weißt du falsch
???
"Aber auch Deine Eltern müssen sich in der Öffentlichkeit an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten"
das P1 würde ich als "öffentlich" zählen ... |
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