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Geschrieben von Osterhase246 am 23.02.2013, 11:08 Uhr

dann weißt du falsch

???

"Aber auch Deine Eltern müssen sich in der Öffentlichkeit an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten"

das P1 würde ich als "öffentlich" zählen ...

 
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