Geschrieben von kravallie am 23.02.2013, 9:58 Uhr |
minderjähriges kind in club
mein minderjähriges kind ( 17,5 ) möchte heute mit ihrer cousine ( 33 ) in einen club ( 089 / P1 ) gehen.
das darf sie doch oder?
braucht sie einen darfschein von mir?
wenn ja, was schreibt man da?
gesetzt den fall, man fragt sie überhaupt nach einem ausweis, ich habe nie einen gebraucht mit unter 18....
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von Sternspinne am 23.02.2013, 10:05 Uhr
http://www.aufsichtszettel.com/
Gib ihr zur Vorsicht lieber was mit.
Sicher ist sicher.
Mit früher ist das glaube ich nicht mehr zu vergleichen.
Oder siehst du immer noch aus wie unter 18?
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von maxwell am 23.02.2013, 10:09 Uhr
Wenn Club = Disco:
Dann darf sie zwar in die Disco, aber generell nur bis 24 Uhr bleiben. Laut Jugendschutzgesetz.
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von Fru am 23.02.2013, 10:11 Uhr
Sie darf bis 24 Uhr
nur bis 24.00???
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:16 Uhr
das darf sie ja alleine auch!!!???
auf diesem erziehungsauftragsformular steht eine offene zeile mit der zeit....
also vor 1 uhr geht man bei uns nicht....
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:18 Uhr
in einen club.
Re: nur bis 24.00???
Antwort von Fru am 23.02.2013, 10:22 Uhr
Nein, darf sie trotzdem nicht...ob mit Zettel oder ohne!
Re: nur bis 24.00???
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:27 Uhr
sie hat ja nicht nur einen zettel, sie hat auch meine überaus volljährige nichte mit dabei!!!
dürfte sie mit mir auch nicht?
dann können sie das heute gleich bleiben lassen, die arme.
verstehe ich das nicht???
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:30 Uhr
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
meine nichte IST eine erziehungsbeauftragte person!!!
oder ist ein club etwas anderes?
hilfe.
Re: nur bis 24.00???
Antwort von Fru am 23.02.2013, 10:32 Uhr
Nein, soweit ich weiß, dürfen die auch mit Eltern nicht....
dann weißt du falsch
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:35 Uhr
http://www.wdr.de/tv/werwolf/themen/wolfman_hilft/Abends_Wegbleiben.php5
Was ich noch klären würde...
Antwort von Fru am 23.02.2013, 10:38 Uhr
ob der besagte Club das auch so handhabt...(vielleicht kann man anrufen und fragen??!) und was ich mich frage, ist man automatisch erziehungsbeauftragt, wenn man einen Zettel mitbekommt?
hab jetzt schon geschwitzt
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:39 Uhr
denn ich gönne ihr den abend außerordentlich.
hab auch brav alles ausgefüllt und meinen pa kopiert.
danke an sternspinne!
Re: Was ich noch klären würde...
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:40 Uhr
na jetzt werden die nicht auf haben.
kuck dir mal die seite von sternspinne an, das muß alles unterschrieben und belegt werden, wenn man den derfschein generiert!
Mit Erziehungsberechtigung auch noch nach 0.00 Uhr.
Antwort von lotte03 am 23.02.2013, 10:43 Uhr
Ohne EB muss sie um 23.59 den Saal verlassen. Übrigens muss sich deine nichte auch "angemessen benehmen". Sie hat ja die Aufsicht :). Angeschwipst und rumpöbelnd ist da nicht drin......:)
Re: P 1?????
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:46 Uhr
mir gefiel es dort nie, aber man muß schon mal drin gewesen sein....
zudem kann sie vorchecking für die kleine schwester betreiben, die soll ja schließlich mal spielerfrau werden
selbstverständlich
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 10:47 Uhr
nimmt meine nichte ihren erziehungsauftrag ernst!!
wir sind eine anständige familie!!!
Re: P 1????? SPIELERFRAU???
Antwort von FrauKrause am 23.02.2013, 10:49 Uhr
Wird ja immer schlümmer...*gg
Aber wenigstens würde sich das finanziell lohnen. Berichte mal, wie es ihr gefallen hat, und hat sie überhaupt was Passendes zum Anziehn...*lach
LG fk
nd da kommt sie
Antwort von golfer am 23.02.2013, 10:49 Uhr
am Türsteher vorbei.....
Re: P 1????? SPIELERFRAU???
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 11:04 Uhr
nur weil sich das finanziell lohnt!!!!
ich hoffe, der bayernnachwuchs bringt mal was richtig attraktives hervor ( ribéry als schwiegersohn wär hart für mich )
das passende hab ich grad noch in die schnellwäsche stecken müssen und werde es dann trockenfönen
das kind muß ja jetzt arbeiten, damit sie sich den abend leisten kann.
Re: dann weißt du falsch
Antwort von Osterhase246 am 23.02.2013, 11:08 Uhr
???
"Aber auch Deine Eltern müssen sich in der Öffentlichkeit an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten"
das P1 würde ich als "öffentlich" zählen ...
Re: dann weißt du falsch
Antwort von Osterhase246 am 23.02.2013, 11:09 Uhr
ach weiter unten.....die cousine wäre dann die beauftragte...
Re: nd da kommt sie
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 11:13 Uhr
im 089 und P1 ist das cousinchen natürlich stammgast.
valliefamily verpflichtet, du verstehst?
ich war das letzte mal 2000 im P1, da war ich auch 33....
das 089 kenne ich gar nicht.
Re: P 1????? Ribery
Antwort von FrauKrause am 23.02.2013, 12:10 Uhr
hatte ja schließlich nen Unfall, der DARF so aussehen. Wäre Dir Balotelli oder der große Schwede mit dem Jugo-Namen lieber (wie heißt der noch..??)...*lach aber ich weiß ja, es geht um Bundesliga, da wird sich schon was Nettes finden für Euch...*daumendrück
Bitte nochmal um Erzählung, wie es war morgen. Das wär nett... Bin neugierisch...
LG fk
Re: P 1????? Ribery
Antwort von Osterhase246 am 23.02.2013, 13:00 Uhr
ibrahimovic?!
klar darf sie
Antwort von Zzina am 23.02.2013, 13:48 Uhr
Habe jetzt nicht alles gelesen aber mit dem Scheinchen und der Kopie Deines Personalausweises darf sie aber über 00.oo Uhr hinaus. Aber vorsicht wenn sie den Laden verlässt zum rauchen, oder Quatschen oder Luft schnappen und die Erziehungsbeauftragte bleibt drin kann es gut sein das sie nicht wieder reinkommt !
Meine ist ja auch etwas über 17 und es gab schon die eine oder andere Diskussion um das heimkommen , aber die Teens heute haben einfach das Problem das manche Clubs oder Locations erst um 23.oo Uhr öffnen.
Hast Du auf der HP nageschaut ob sie überhaupt reinkommt , hier gibt es Läden da darf man unter 18 nur Freitags
Zu meiner Zeit war das irgendwie unkompliziert und trotzdem geregelt.
Viel Spaß Deiner Großen
Zzina
laut JuSchuGe ist das egal.
Antwort von maxwell am 23.02.2013, 13:54 Uhr
Auch wenn eine volljährige Person dabei ist, muß sie um 24 Uhr den Club verlassen.
maxwell auch für dich nochmal
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 13:59 Uhr
http://www.wdr.de/tv/werwolf/themen/wolfman_hilft/Abends_Wegbleiben.php5
stichwort: erziehungsbeauftragung
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von Christine70 am 23.02.2013, 14:11 Uhr
es kommt auf den club an.
hier war gestern eine Veranstaltung und da stand auf dem Plakat:
Für Minderjährige ist um 24 Uhr Schluß. die aufsichtspflicht ist auch mit Vollmacht nicht übertragbar.
also mußten alle unter 18 um mitternacht raus.
manche erlauben es aber.. wie gesagt, kommt auf den club an
Re: maxwell auch für dich nochmal
Antwort von maxwell am 23.02.2013, 14:12 Uhr
Wenn sie die Verantwortung als quasi-Erziehungsberechtigte i.A. der Eltern übernimmt, und mit deinem Kind weggeht, ist das ok. Ich wusste das schon. Aber danke für die Seite.
Re: maxwell auch für dich nochmal
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 14:17 Uhr
hatte sternspinne gleich in der ersten antwort an mich gepostet.
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 14:23 Uhr
also ich hab jetzt die homepages vom P1 und vom 089 inspiziert und konnte nichts finden. ich weiß auch, daß freundinnen meiner tochter sich schon mit 16 im P1 OHNE erziehungsbeauftragten tummelten.
ich will aber meine nichte nicht in verlegenheit bringen und die aktion absichern.
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von Christine70 am 23.02.2013, 14:24 Uhr
kannst du da nicht heute abend mal anrufen und dich erkundigen?
würde ich so machen.. nicht daß die beiden dann verärgert sind. wäre nicht sooo toll :( man freut sich drauf und dann ätsch.
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 14:27 Uhr
doch, kann ich.
bzw werde ich damit das cousinchen beauftragen.
Re: P 1????? Ribery - genau DER!
Antwort von FrauKrause am 23.02.2013, 14:51 Uhr
Auch so ein "Schwiegersohntyp..."...*lach
Re: maxwell auch für dich nochmal
Antwort von maxwell am 23.02.2013, 15:34 Uhr
ich habe weder Zeit noch Muße, alle Antworten durchzulesen. Entschuldigung, daß ich geantwortet habe.
Re: maxwell auch für dich nochmal
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 15:36 Uhr
entschuldigung, daß ich dachte, du würdest das tun.
also ICH mache es halt so.
Re: maxwell auch für dich nochmal
Antwort von maxwell am 23.02.2013, 15:41 Uhr
So, für was entschuldige ich mich jetzt... Fürs entschuldigen?
Re: maxwell auch für dich nochmal
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 15:44 Uhr
wir hissen jetzt die weiße flagge ganz hoch und schauen bayern gegen bremen, ok?
Re: kommt auf den club drauf an
Antwort von HellsinkiLove am 23.02.2013, 17:03 Uhr
deswegen am besten anrufen und anfragen...
ich hab mal ne zeitlang nebenbei als sec in einem club gearbeitet.
bei uns wars so geregelt
einlassmindestalter 16 und dann nur bis 22.00 und dann war schicht..ohne ausnahme selbst wenn mami dabei gewesen wäre.
heute gehts in den club nur noch ab 18
Re: kommt auf den club drauf an
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 17:14 Uhr
frage ist aber:
fragen sie überhaupt nach einem ausweis????
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von Bengelengelmama am 23.02.2013, 17:29 Uhr
16-18J bis 24.Uhr.
Wenn der Ausweis verlangt wird, wird er einbehalten, um 24Uhr muss er abgeholt werden - und dann Tschüss...
Es gibt durchaus Clubs in die man auch mit einem Zettel nicht länger bleiben darf und auch nicht mit der volljährigen Begleitung wenn sie nicht 1ten Grades ist.
Re: minderjähriges kind in club
Antwort von kravallie am 23.02.2013, 17:44 Uhr
na ja, wenn man erst um 1 hingeht, setzt das ja voraus, daß der besucher 18 ist.
soll meine nichte entscheiden. schlafende hunde möchte ich nicht wecken.
die 6 fehlenden monate zur volljährigkeit sieht man dem kind nicht unbedingt an. wenn es trouble ist, dann soll sie lieber noch warten.
Was ist P1?
Antwort von MM am 23.02.2013, 18:07 Uhr
Muss man das kennen? Ich dachte so heisst einfach die Disco bzw. der Klub - aber scheint ja was Spezielles zu sein... ?
das sit eine Bildungslücke
Antwort von golfer am 23.02.2013, 20:24 Uhr
wichtigster Club in München....normal kommt da nciht rein...da hat VErena Kerth den olli abgeschleppt....etc......da wird nach den Bayern Siegen gefeiert....sollte man eigenlich schon kennen...beim Friseur doer doch mal in den bunten Blättern blätern
Re: das sit eine Bildungslücke
Antwort von Zzina am 23.02.2013, 23:09 Uhr
Und heute bei Wetten das auch, irgendwer sagte zum Kahn doch sinngemäß,
treffen wir uns hier und nicht im P1
update
Antwort von kravallie am 24.02.2013, 14:26 Uhr
die beiden waren im 089, weil man dort schon um 23uhr hingehen kann. kein mensch fragte nach dem ausweis und weil es so schön war, sind sie dort sehr lange geblieben
zum thema anrufen wurde ich ausgelacht.
ich denke mal, diese clubs gehen davon aus, daß dort niemand u18 hingeht.
für den fall einer razzia hatte mein kind das formular dabei.
mit dem p1 warten sie noch 5,5 monate. das ist aushaltbar.
man will es sich ja nicht verscherzen...an der tür....
Re: update Danke
Antwort von FrauKrause am 24.02.2013, 17:53 Uhr
fürs update, also alles gut.... Das macht sie ja richtig mit dem Warten aufs P1 ;-)
LG fk
Adieu willenskraft
Was schenkt man der Katejetin?
Was schenken zur Bat Mitzwa?
Benedikte
Arbeitsvertragsfrage
Telefonbuch obwohl seit 10 Jahren verstorben -- geht das?
"Spiele" für goldene Hochzeitsfeier gesucht!
Kleber auf Kleidung und Autositzen..., was nun?
Fahrverbot...... aaaaahhhh