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Geschrieben von deischuhzu am 06.07.2011, 15:51 Uhr

Brauche mal Meinungen, Thema Haus im weitesten Sinne:-)

Anwälte rechnen genauso nach dem Streitwert ab. Die Stundenhonorarvereinbarung ist eine freiwillige Angelegenheit und bedarf einer eigenen Honorarvereinbarung, ansonsten dürfen Anwälte auch nur nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen.

Ich würde mich da auch beim Notar beraten lassen. Evtl. kann man die Kosten für eine Erstberatung ergoogln.

 
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