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von Linchen83  am 05.12.2017, 12:50 Uhr

Beerdigungskosten decken

Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestatter abschließen.

Bis zu einem gewissen Betrag (bei uns sind es 4.000,-, weiß nicht ob das nach Landkreisen variiert) kann dieses Geld, falls Sozialhilfe nötig wird, sogar zusätzlich zum Schonvermögen behalten werden, bleibt also erhalten damit die Bestattung trotz Sozialhilfe nach den Wünschen des Vertorbenen statt finden kann und nicht das Ordnungsamt irgendwo ein Holzkreuz hinstellt.

 
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