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Geschrieben von Ebba am 12.03.2015, 13:42 Uhr

Aufsichtspflicht Schule - was tun?

Eine Aufsichtspflichtverletzung kann ich hier nicht erkennen. IMHO hat sie, bis auf den Umstand, dass sie deinen Sohn versehentlich eingeschlossen hat, vollkommen korrekt gehandelt. Dass sie ihn in der Klasse übersehen in d eingeschlossen hat, ist natürlich unglücklich gelaufen, aber sie hat ja dafür gesorgt, dass er gesucht und schnell gefunden wurde.
Dein Sohn hätte ja auch oder hat er vielleicht sogar, die Suche durch Klopfen und Rufen ggf auch aus dem Fenster, erleichtern können.
Für ihn war es dann hoffentlich auch eine Lehre zukünftig nicht mehr herumzutrödeln und andere zu nötigen auf ihn zu warten. Das ist mindestens unhöflich. MMn solltest du zu diesem Thema nochmal ein ernstes Gespräch mit deinem Sohn führen statt dich auf die vermeintlichen Fehler der Lehrerin zu kaprizieren. Auch die Gründe, warum er öfters vor die Tür geschickt wird, könntest du nochmal mit ihm erörtern. Es hört sich so an, als wäre er insgesamt etwas undiszipliniert.

 
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