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Geschrieben von tinai am 10.08.2004, 18:15 Uhr

Auch mitsenfe, obwohl kein Beamter

In Ba-Wü bekommt man maximal 4 Tage für Krankheit des Kindes als Beamter, man kann auch nicht unbezahlt nehmen - hängt natürlich von der Stelle ab, teilweise gibt es so großzügige Gleitzeitregelungen, dass man das wieder reinarbeiten kann, das kannst Du nur individuell klären.

Wenn Dein Mann nicht Beamter ist, hat er aber auf jeden Fall Anspruch auf die 10 Tage - unbezahlt oder bezahlt, abhängig vom Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag. Ja, auch die Väter dürfen diese Tage in Anspruch nehmen - tun sie nur leider fast nie.

Ich finde auch, arbeiten lohnt sich immer, gerade wenn Du auf 30% reduzieren kannst, wer hat schon solche Chancen? Ob Du es jetzt machen musst ist die andere Frage. Wenn Du sowieso schon 13 Jahre fehlst, macht es vermutlich auch keinen Unterschied, wenn Du noch einmal 2 Jahre fehlst.

Gruß Tina

 
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