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Geschrieben von ellert am 10.08.2004, 23:51 Uhr

supernett DANKE für die ausführliche Antwort

Hallo MR32

ich kenne Dich zwar nicht
aber die Art Deiner Antworten lässt messerscharf darauf schliessen, dass ich Dir nicht sehr sympatisch bin...

Was ich geunden habe:



(1) Beamte haben Anspruch auf Erziehungsurlaub ohne Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, das nach dem 31.12.1991 geboren ist


(1) Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eine Kindes, das nach dem 31. Dezember 1991 geboren ist

(1) Beamte haben nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes Anspruch auf Elternzeit ohne Dienst- oder Anwärterbezüge.

(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes,


Aber vielleicht bin ich ja zu blond zum Suchen

dagmar

 
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