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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 15.10.2014, 8:45 Uhr

Arm gebrochen in der Schule....

Ich habe meinen Kindern immer gesagt, daß sie - wenn sie unbedingt irgendwas brechen wollen - das bitte im Rahmen eines Schulunfalls tun sollen, denn vor allem die Folgeschäden sind nirgendwo so gut abgesichert wie dort. Das große Kind war gehorsam und hat sich auf dem Schulweg den Knöchel gebrochen. Immer noch laufen hin und wieder Nachuntersuchungen über die Unfallkasse der Stadt, und als sie eine Bandage zum Stabilisieren brauchte ging das zuzahlungsfrei.

Verklagen muß man dazu keinen, das lief bei uns automatisch. Ich selber hatte das in der Aufregung gar nicht auf dem Schirm, die Schule hat mich kontaktiert, nachdem der Unfallarzt das als Schulunfall gekennzeichnet hatte.

Insofern: Alles gut. Auch, wenn man das bürokratische Deutschland sonst gerne mal nervig findet - in solchen Fällen profitiert man eben davon.

 
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