Geschrieben von Sif am 13.01.2010, 16:45 Uhr |
Umzug = schulwechsel?
Huhu!
Wir werden bald umziehen,da der Zustand dieses Hauses nicht mehr haltbar ist...
Laaaaaaaange Geschichte.
Nur finden wir leider in unserer Gemeinde keine passende Wohnung.
Nur in der 5 KM entfernten Kreisstadt.
Kann mein Spatz auf seiner Grundschule bleiben?
Fahren tu ich ihn ja eh...
LG Sif
Re: Umzug = schulwechsel?
Antwort von wickiemama am 13.01.2010, 17:00 Uhr
kommt aufs Bundesland an.
In Bayern nicht. Da muß das Kind in die Sprengelschule.
Ich glaub in NRW ist freie Schulwahl...
Re: Umzug = schulwechsel?
Antwort von Sif am 13.01.2010, 17:06 Uhr
In Niedersachsen auch?
Re: Umzug = schulwechsel?
Antwort von seevetaler am 13.01.2010, 17:30 Uhr
Komme aus Niedersachsen und bei uns sind einige Kinder die im Nachbarort zu Schule gehen obwohl wir selber eine Grundschule haben.
Frag doch am besten in der Schule nach bzw. auf der Gemeinde.
Meines erachtens sollte es kein Problem darstellen, das Dein Kind auch weiterhin die jetzige Schule besucht.
Re: Umzug = schulwechsel?
Antwort von wuffi31280 am 13.01.2010, 18:34 Uhr
in bayern kann er auch in der alten schule bleiben. muss nur ein gastantrag gestellt werden. der wird normalerweise wenn platz ist auch genehmigt.
Re: Umzug = schulwechsel?
Antwort von montpelle am 14.01.2010, 15:33 Uhr
In Niedersachsen ist keine freie Schulwahl.
Warum willst du ihn denn nicht wechseln lassen ?
grundsätzlich immer möglich
Antwort von Miolilo am 14.01.2010, 15:52 Uhr
egal ob in Bayern oder NRW.
Mit einem begründeten Gastschulantrag (und der ist in eurem Fall durchaus begründet) kann dein Kind bis zum Ende der Grundschulzeit die "alte" Schule besuchen.
Mio
Re: grundsätzlich immer möglich
Antwort von wickiemama am 14.01.2010, 20:53 Uhr
echt?
hier sind schon einige gescheitert...
Re: grundsätzlich immer möglich
Antwort von Miolilo am 14.01.2010, 23:38 Uhr
Nun ich schrieb ja, dass ein Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule grundsätzlich immer möglich ist, auch wenn es keine frei grundschulwahl wie NRW gibt.
Bei oder vor einer Einschulung sind gute Gründe zum Beispiel die Betreuung nach der Schule. Jedoch muss auch ein Platz vorhanden sein. Ist die Klasse an der Wunschschule mit 30 Kindern rappelvoll, die andere mit 21 Schülern überschaubar ist es gut möglich, dass die Schulleitung ablehnt.
Hier ist das Kind bereits in der Klasse, die Chancen stehen da sehr gut!
Mio
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