Geschrieben von Catbaby am 13.02.2008, 11:12 Uhr |
Schulpflicht nach Umzug
Hallo,habe eine Frage.Ich wohne seit fast 3 Jahren in Holland.Mein Sohn geht hier in die 1.Klasse.Ich möchte mich nun von meinem Partner trennen.Hier in Holland hätte mein Sohn eigendlich ende April bis anfang Mai Ferien.Wir haben Urlaub gebucht und würden ihn auch gerne antreten.Meine Frage ist,ob ich meinen Sohn dann für diesen Urlaub von der Schule befreien lassen kann,weil wir den schon seit 1 Jahr geplant haben?Weiß jemand Rat?Wäre echt klasse
Re: Schulpflicht nach Umzug
Antwort von fabianmama25 am 13.02.2008, 11:42 Uhr
Hallo!
Soweit ich weiß darf man in Deutschland kein Kind wegen "Urlaub machen" von der Schule befreien lassen-rein Offiziell!
Allerdings wenn dein Kind "Krank" ist dann darf es daheim bleiben.Allerdings muß es dann zuhause den Stoff der während des Unterrichts durchgenommen worden ist zzgl. der Hausaufgaben nach arbeiten(ist zumindest bei uns so!).
Gruß Steffi
Re: Schulpflicht nach Umzug
Antwort von alexa24 am 13.02.2008, 11:56 Uhr
ich denke es geht auf keinen fall nicht.
wir wollten dieses jahr nach amerika fliegen in den sommerferien, und ich wollte daß mein sohn nur den letzen tag vor den ferien zu hause bleibt weil da der flug deutlich billiger wäre. aber es geht auf keinen fall. an den flughäfen wird streng kontrolliert, bei uns in münchen. udn als ich die lehrerin angesprochen habe, sagte sie auf keinen fall. ist bei uns ein riesen tabuthema an den schulen.
naja ich dachte mir auch es ginge, weil die am letzten tag eh nix mehr lernen.
und wenn es in der schule raus kommt dann gibt es bußgeld. und ich denke mein sohn könnte den mund nicht halten:)
würde es also nicht riskieren.
lg alex
Re: Schulpflicht nach Umzug
Antwort von lenamama99 am 13.02.2008, 11:57 Uhr
Hallo,
also 4 Wochen bekommst du sicher nicht wegen Urlaubs.
Das gilt hier in D gar nicht, da bräuchtest du schon goldene Hochzeit der Großeltern in Brasilien und bekämst dann evtl. 1 Woche.
LG Ute
Re: Schulpflicht nach Umzug
Antwort von TineS am 13.02.2008, 12:06 Uhr
entweder ihr Zieht erst später um, oder Urlaub sausen lassen.
in Bayern würdet ihr nämlich genau zwischen die Oster und Pfingstferien fahren wollen.
Befreiuung geht nicht für so langeZeit.
lgtine
Re: Schulpflicht nach Umzug
Antwort von RenateK am 13.02.2008, 13:11 Uhr
Hallo,
der Sohn unserer Nachbarn durfte vor 2 Jahren 2 Wochen an die zweiwöchigen Osterferien anhängen, um mit seiner Familie nach Braisilien zu fliegen (Vater ist Brasilianer) und es aus irgendeinem familiären Grund in den Sommerferien nicht ging. Er würde ohne Problem offiziell freigestellt. Er ist allerdings natürlich auch zweisprachig und die Eltern haben das mit der Förderung der Sprackompetenz im Brasilianischen begründet.
Gruß, Renate
Re: Schulpflicht nach Umzug
Antwort von Nathalie B. am 13.02.2008, 13:15 Uhr
Hallo,
Zuerst einmal wünsche ich Dir und Deinem Sohn einen glücklichen Neustart.
Verstehe ich das richtig, daß Ihr NACH dem Umzug nach Deutschland Urlaub machen wollt? Wenn ja, steht die Frage, wielange vorher seid Ihr schon in Deuschland und wie lange wird er schon die deutsche Schule besucht haben.
Er wird sich schon an eine neue Umgebung, neue Lehrpläne gewöhnen und neue Freunde finden müssen, ist da der Urlaub soviel Wert, dass Du ihm diesen Schnitt noch zumutest? Wenn ja, dann hilf nur mit der SChulleitung reden und besondere Umstände schildern. Jedoch befürchte ich, dass diese das ganze willigt.
Wäre es nicht besser für alle, erst während der Sommerferien den Umzug durchzuziehen, und Deinem Sohn gleich mit den anderen einen Neuanfang zu ermöglcihen. So hättest Du auch problemlos die Möglichkeit, den anscheinend nötigen Urlaub zu nehmen. Vielleicht lässtsich die Situation noch bis Juni aushlaten?
LG
Nat
??? wo lest ihr raus, dass das Kind in D zur Schule geht und
Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 13.02.2008, 16:00 Uhr
sie nach D umzieht??
Das Kind geht in HOlland zur Schule und wie es da gehandhabt wird mit Urlaub waehrend der Schulzeit, dass weiss ich nicht.
Mein Tip: Frag doch einfach die zustaendige Schule!
Aber mit der deutschen Handlungsweise hat das doch gar nichts zu tun??
Oder wisst ihr was, was ich nicht weiss?
Viele viele Fragen *G*
LG
Re: ??? wo lest ihr raus, dass das Kind in D zur Schule geht und
Antwort von Svenni am 13.02.2008, 16:23 Uhr
Hallo,
ich verstehe es so, dass ihr in Holland wohnt, dein Sohn da zur Schule geht, du jetzt aber mit deinem Sohn nach Deutschland ziehst - er also dann in D schulpflichtig wird; richtig?
Ich denke nicht, dass du ein Recht darauf hast, ihn dann vom Unterricht zu befreien, wegen eines Urlaubs. Aber...ich könnte mir denken, dass die neue Schule in D Verständnis für Eure Situation zeigt (schon genug Stress für das Kind und nun noch auf den herbeigesehnten Urlaub verzichten) und eine Ausnahme macht bzw. Euch einen Weg aufzeigt. Mal mit der Direktorin/dem Direktor oder besser noch der zukünfigten Lehrkraft besprechen (falls bereits bekannt).
Alles Gute und lG Svenni
Re: ??? wo lest ihr raus, dass das Kind in D zur Schule geht und
Antwort von Potter am 13.02.2008, 21:54 Uhr
Also eine Bekannte ist mal für drei Wochen in Südafrika gewesen. Das ging von der Kirchengemeinde aus, war dadurch natürlich auch günstiger und man konnte sich dort viel anschauen. Sie war in den zwei Wochen der Herbstferien weg und wurde die nächste Woche noch freigestellt.
Also bei wichtigen Gründen geht das durchaus, aber ich würde euch auch empfehlen, lieber den Umzug auf später zu verschieben und erst den Urlaub zu genießen.
LG,
Potter
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