Geschrieben von antonia am 27.01.2007, 10:04 Uhr |
grundsätzliche frage
hallo,
darf man als eltern bei unterrichtsausfall eigentlich verlangen, dass das kind in einer nebenklasse beim unterricht zusehen darf oder nicht?
meine freundin ist berufstätig und dort sind kurzfristig (allerdings schon 1-2tage vorher angekündigt) jeweils die letzte stunde ausgefallen. ihr sohn durfte dann "ausnahmsweise" i.d. übermittagsbetreuung, auf die sie bei geregelter stundenzahl nicht angewiesen ist. sie hat keine eltern die aushelfen können, ich kann ihr auch nicht helfen, da auch berufstätig. die schule sagt, sie muss sehen wie sie klar kommt oder sie muß den kleinen i.d. betreuung anmelden.
ist das wirklich so? oder müsste der unterricht (wenigstens durch ersatz i.d. nebenklasse) gewährleistet sein?
wir wohnen in nrw.
viele grüße
antonia
- grundsätzliche frage - antonia 27.01.07, 10:04
- Re: grundsätzliche frage - Aprilbaby 27.01.07, 12:36
- Re: grundsätzliche frage - Baer 27.01.07, 16:35
- Re: grundsätzliche frage - Janka_ 27.01.07, 16:50
- Re: grunds�tzliche frage - antonia 28.01.07, 11:57
- Re: grundsätzliche frage - Aprilbaby 27.01.07, 12:36