Geschrieben von antonia am 27.01.2007, 10:04 Uhr |
grundsätzliche frage
hallo,
darf man als eltern bei unterrichtsausfall eigentlich verlangen, dass das kind in einer nebenklasse beim unterricht zusehen darf oder nicht?
meine freundin ist berufstätig und dort sind kurzfristig (allerdings schon 1-2tage vorher angekündigt) jeweils die letzte stunde ausgefallen. ihr sohn durfte dann "ausnahmsweise" i.d. übermittagsbetreuung, auf die sie bei geregelter stundenzahl nicht angewiesen ist. sie hat keine eltern die aushelfen können, ich kann ihr auch nicht helfen, da auch berufstätig. die schule sagt, sie muss sehen wie sie klar kommt oder sie muß den kleinen i.d. betreuung anmelden.
ist das wirklich so? oder müsste der unterricht (wenigstens durch ersatz i.d. nebenklasse) gewährleistet sein?
wir wohnen in nrw.
viele grüße
antonia
Re: grundsätzliche frage
Antwort von Aprilbaby am 27.01.2007, 12:36 Uhr
Leider nicht!
Nur Hessen hat die Unterrichtsgarantie plus, die gewährleistet, dass Kinder genau die Stundenanzahl entsprechend des Stundenplans unterrichtet werden. Ist meiner Meinung nach aber eher eine Betreuungsgarantie, aber immerhin das würde deiner Freundin ja schon weiterhelfen......
viele Grüsse
Sabine
Re: grundsätzliche frage
Antwort von Baer am 27.01.2007, 16:35 Uhr
Im Saarland ist auch garantiert, dass Kinder nicht früher nach Hause geschickt werden.
Baer
Re: grundsätzliche frage
Antwort von Janka_ am 27.01.2007, 16:50 Uhr
Also hier in Berlin ist es auch so, dass die Betreuung wärend der allgemeinen Schulzeit gewährleistet ist. Verlässliche Grundschule nennt sich dass und die Kinder werden sozusagen verlässlich zwischen 7 Uhr 30 bis 13 Uhr 30 bei Bedarf betreut, ohne Mehrkosten. Hort gibt es dann extra.
LG Janka
Re: grunds�tzliche frage
Antwort von antonia am 28.01.2007, 11:57 Uhr
hallo,
dachte mir schon fast, dass es so ist.
danke für eure antworten.
viele grüße
antonia