1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Mariakat am 06.07.2004, 11:35 Uhr

Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A.

Also,ich arbeite zwar jetzt in Bayern, aber normalerweise ist es so, dass man einen Antrag stellen muss und dann entscheidet die Klassenkonferenz. In Bayern ist z.B. das freiwillige WDH der 4. Klasse verboten. Antrag darf gestellt werden, aber in diesem Fall muss das gesammte Kollegium ueber den Fall aufgeklaert werden und darueber abstimmen.Welche Gruende nennt denn die Lehrerin gegen das WDH? Um welche Klassenstufe handelt es sich?
Gruss Mariakat

 
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