1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von KH am 06.07.2004, 14:37 Uhr

Die Kriterien, wann ein freiwilliges Wiedrholen zulässig ist,

stehen in der Schulordnung. Dass in Bayern ein freiwilliges Wiederholen der 4. Klasse nicht zulässig sein soll, ist mir neu. Die Lehrerkonferenz entscheidet über so freiwillige Anträge. Man kann halt die Bestimmungen eng und weit auslegen. Normalerweise, eng gefasst, ist ein freiwilliges Wiederholen nur in seltenen Fällen möglich.

 
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