Geschrieben von KH am 06.07.2004, 14:37 Uhr |
Die Kriterien, wann ein freiwilliges Wiedrholen zulässig ist,
stehen in der Schulordnung. Dass in Bayern ein freiwilliges Wiederholen der 4. Klasse nicht zulässig sein soll, ist mir neu. Die Lehrerkonferenz entscheidet über so freiwillige Anträge. Man kann halt die Bestimmungen eng und weit auslegen. Normalerweise, eng gefasst, ist ein freiwilliges Wiederholen nur in seltenen Fällen möglich.
- Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 06.07.04, 11:07
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Mariakat 06.07.04, 11:35
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 06.07.04, 11:50
- Die Kriterien, wann ein freiwilliges Wiedrholen zulässig ist, - KH 06.07.04, 14:37
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 06.07.04, 11:50
- Antwort einer Lehrerin aus B.-W. - Tini03 06.07.04, 18:11
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - rubi 06.07.04, 22:50
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Rio 07.07.04, 11:21
- Re: Freiwilliges Wiederholen einer Klasse@Lehrerinnen u.A. - Mariakat 06.07.04, 11:35
Beatrix in Canada, ich hätte da ein paar Fragen an dich...:o)
Lohnt sich die Lernsoftware...
Klassenaufteilung
Muß mich mal eben freuen
Klassengröße
Auch an die Lehrerinnen (Grundwortschatz?)
Einschulung mit 5 1/2? Sehr lang...
Was ist der Unterschied - an die Lehrerinnen.
Warnung!! Ranzen nicht zu FRÜH kaufen!!!