Geschrieben von JaMe am 02.10.2012, 15:48 Uhr
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@kittykatze87: Das stimmt nicht!
Das stimmt nicht. Ein Kind muss sich einfach nur mit seinem Namen identifizieren können. Das kann es nicht, wenn man einem Mädchen einen eindeutigen Jungennamen geben würde oder umgekehrt. Mt einem Unisexnamen kann sich aber sowohl ein Junge als auch ein Mädchen identifizieren. Deshalb ist er, gänzlich ohne Zweitnamen, zugelassen.
Google mal ein wenig. Es gibt da sogar ein eindeutiges Gerichtsurteil zu.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Janne - BärundMaus 01.10.12, 22:46
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