Geschrieben von Rosinchen78 am 21.04.2010, 23:04 Uhr |
Wie lange hat man Zeit?
Wie lange hat man in Deutschland Zeit, seinem Kind nach der Geburt einen Namen zu geben? Warn das 48 Std. od. 1 Woche?
Ne Freundin von mir bekam ihr Baby, ich bekam ne sms... nach dem Motto "hier bin ich, Gewicht, Größe usw. einen Namen bekomme ich bald! Baby Nachname."
Hoffe mir gehts nicht auch so, würde gern dem Baby seinen Namen gleich geben, wenns auf die Welt kommt.
LG Rosinchen
Re: Wie lange hat man Zeit?
Antwort von JaMe am 21.04.2010, 23:17 Uhr
Ich glaube auch, dass es eine Woche war. Aber das ist auch nur ein Richtwert, wenn ich mich nicht völlig irre. Ein Kind kann in Deutschland auch noch länger namenslos sein, wenn es z.B. einen Streit um einen bestimmten Namen oder so geht.
Aber eine Gewähr kann ich dir da nicht drauf geben. Also am besten schon vor der Geburt einen Namen oder zumindest eine enge Auswahl parat haben.
lg Meike
Re: Wie lange hat man Zeit?
Antwort von Rosinchen78 am 21.04.2010, 23:30 Uhr
Ich hoffe wir schaffen es bis Oktober einen tollen Namen zu finden für unser 3. Kind! Fände es nicht schön fürs Kind, wenn es tagelang namenlos bleiben würde.... neee... das geht gar nicht.
Leider hat es noch nicht so richtig "klick" gemacht... Bei meinen beiden Töchterchen wußten wir schon ewig vorher wie sie heißen sollen... da haben wir nur die ZN noch während der Schwangerschaft gesucht.
Gute Nacht, ich geh für heut...
LG Rosinchen
Re: Wie lange hat man Zeit?
Antwort von Loona85 am 22.04.2010, 6:35 Uhr
ich meine im fernsehen mal gehört zu haben, dass es 4 tage nach geburt sind!
einfach mal beim standesamt nachfragen!
lg jasmin
@Rosinchen78
Antwort von Loona85 am 22.04.2010, 6:59 Uhr
ihr schafft dass shon......
mein sohn war bis zur 29ssw ein mädchen und wir hatten nur einen mädchennamen, bei jungs haben wir uns schwer gemacht!
4 wochen vor ET hatten wir dann mal endlich einen jungennamen und 2 wochen vor ET kam er zur welt!
lg jasmin
Re: Wie lange hat man Zeit?
Antwort von Johnnymami am 22.04.2010, 9:32 Uhr
5 werktage
Alles falsch
Antwort von Andrea6 am 22.04.2010, 9:56 Uhr
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, binnen eines Monats nach der Anzeige der Geburt (diese wiederum muß innerhalb einer Woche nach der Genurt erfolgen) beim Standesamt einen Vornamen zu erteilen.
in d muss kind innerhalb einer woche nach der geburt angemeldet werden!
Antwort von Merlina am 22.04.2010, 10:23 Uhr
ot
Genau - Anmeldung in einer Woche, Name bis ein Monat nach Geburt
Antwort von Citra am 22.04.2010, 10:37 Uhr
ot
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