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Geschrieben von AnneMay am 25.10.2023, 10:29 Uhr

Tradition so ungefähr

Moin alle
Mein Mann hat 2 Vornamen und sein 2ter Name ist dann der Rufname. Die erste Name ist tatsächlich aus dem Grund da, weil sein Papa (der jetzt Opa wird) unbedingt eine aus seinem Bundesland eher traditionelle Name wollte, um als Erinnerung zu haben, wo man tatsächlich herkommt.
Ich finde es eigentlich schön und ich glaube ich würde unseren Kleinen tatsächlich die erste Name auch geben und die 2te Name währe dann sehr den Rufnamen seines Papas ähnlich. Ich finde die beide Namen sehr schön und sein Rufname wäre auch sehr schön. Zwar altmodisch aber immernoch sehr beliebt. Wäre es komisch, wenn die Erstnamen vom meinen Mann und Sohn gleich sind und dann noch die Rufnamen Ähnlichkeit aufweisen?

Wir sind definitiv keine altmodische Familie oder so was. Und wir sehen definitiv nicht wie eine aus. Aber ich finde es irgendwie schön so was wie eine kleine Tradition jetzt vorzuführen.

 
6 Antworten:

Re: Tradition so ungefähr

Antwort von Maxikid am 25.10.2023, 11:43 Uhr

Hallo,
ich finde die Idee sehr schön. LG

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Re: Tradition so ungefähr

Antwort von Nikac am 25.10.2023, 13:38 Uhr

Warum auch nicht meine haben bis auf eins auch den zweiten Vornamen von Omas und Opas.
Nicht wegen Tradition sondern weil wir es schön fanden.

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Re: Tradition so ungefähr

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 25.10.2023, 14:19 Uhr

Warum nicht, wenn es für euch ok ist?

Ich würde vielleicht die Reihenfolge anders machen; also 1. Name = Rufname. Das wäre in Deutschland die gebräuchlichere Reihenfolge.

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Re: Tradition so ungefähr

Antwort von Tante_Erna am 25.10.2023, 21:39 Uhr

Klar, warum nicht?!

Das einzige, was ich bedenken würde: wollt ihr noch mehr Kinder? Wie würdet ihr es dann machen? Also wenn ihr noch einen Sohn bekommt? Klar, er kann dann auch ganz anders heißen, aber ich würde da kurz drüber nachdenken, wenn ich den erstgeborenen fast gleich wie den Vater nenne.

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Re: Tradition so ungefähr

Antwort von Gustavina am 25.10.2023, 22:14 Uhr

An sich geht das schon.

Aber die meisten Behörden o.Ä. kriegen das nicht auf die Kette, da es keinen offiziellen Rufnamen mehr gibt. Meine Mutter hat auch diesen Fall, also „VornameIhrerMutter Rufname“ und wird von offizieller Seite dann immer mit VornameIhrerMutter angeschrieben - fand und findet sie ganz schrecklich. Mittlerweile darf man die Namen zwar eigenständig drehen, aber das ist dann auch ein Hauch Aufwand.

Das soll kein Ausreden eurer Idee sein, ich wollte nur erklären, warum ich (!) eure Idee zwar süß finde, aber dennoch in die normalere Form von „Rufname NameAusDerFamilie“ gehen würde. :) könnte auch relevant sein, wenn man Behördenpost bekommt und beide dann nur als „NameAusDerFamilie Müller“ und nicht noch mit ihren Rufnamen angeschrieben werden. Ja, selten, dennoch.

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Re: Tradition so ungefähr

Antwort von LeiseMeise am 26.10.2023, 11:35 Uhr

Hallo,

da spricht ja nichts dagegen, wenn sich die Namen ähneln. Ich würde nur nicht genau den gleichen Namen als Rufnamen vergeben. Jeder Mensch ist doch einzigartig und nicht nur die Kopie der Eltern. Ich finde es immer merkwürdig, wenn Kinder den gleichen Vornamen ( meist vom Vater) haben.
Worauf ich auch achten würde, ist, dass der Name an erster Stelle im Dokument steht, mit dem ihr das Kind ansprechen wollt.
Das erleichtert es deinem Kind, da es sonst ständig mit dem falschen Vornamen angesprochen oder auch angeschrieben wird.

Davon abgesehen, gibt es die Festlegung auf einen Rufnamen nicht mehr. Die Person kann es selbst entscheiden.

"Nach deutschem Namensrecht können Personen mehrere Vornamen führen. Die in der Vergangenheit übliche Praxis, den Rufnamen einer Person in Urkunden und Ausweisdokumenten durch Unterstreichung kenntlich zu machen, ist bereits seit längerem entfallen. Sie können damit frei entscheiden, mit welchem Ihrer Vornamen Sie als Rufname im Alltag auftreten möchten.

Seit dem 1. November 2018 darf jeder, der mehrere Vornamen hat, diese nun auch neu anordnen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Rufname auch an der ersten Stelle im Pass, auf dem Flugticket oder in anderen Dokumenten steht."

LG

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