Geschrieben von Sibel am 30.06.2006, 13:25 Uhr |
Bitte um Rat
Ihr Lieben, mein Baby müsste so in etwa 4 Wochen kommen, ich bin deutsche mein Ehemann ist Türke. Wir haben nach deutschem Recht geheiratet. Wenn das Kind geboren wird, wie sieht das mit der Namensgebung aus? Ist mein Kind automatisch deutscher Nationalität? Wo muss ich den Namen denn eintragen lassen?
Re: Bitte um Rat
Antwort von Bleu am 30.06.2006, 13:31 Uhr
Hi
Ich bin Deutsche und mein Mann ist Englaender. Mein Sohn hat beide Staatsbuergerschaften, ich denke, das wird bei Euch genauso sein. Solange ein Elternteil deutsch ist, wird die deutsche Staatsbuergerschaft erteilt.
Wo der Name eingetragen wird kommt auf den Geburtsort an. Mein Sohn wurde in Deutschland geboren, also haben wir ihn in Deutschland ganz normal registriert und den Pass beantragt. In England haben wir dann die deutschen Unterlagen eingesendet und den britischen Pass beantragt, der ohne Probleme ausgestellt wurde, da ein Elternteil Brite ist.
Ihr koennt Euch ja bei der tuerkischen Botschaft erkundigen, wie der Prozess laeuft.
LG
Re: Bitte um Rat
Antwort von hexenkessel am 01.07.2006, 20:16 Uhr
Hey, keine Panik :0)
Das Deutsche Gesetz ist so, das ein Baby die Staatsangehörigkeit der MUTTER bekommt! Also anders als zB in Amerika oder Namibia, wo die Kinder die amerikanische/Namibische Staatsangehörigkeit bekommen, wenn das Kind DORT GEBOREN ist. Also egal, ob die Mutter Schwedin und der Vater Russe ist - das Kind wäre dann zB ein Amerikaner (tolle Zusammensetzung *lächel*).
In Deutschland wie gesagt ist es anders. Mutter Deutsch = Baby Deutsch. Wenn hier eine Türkib ihr Baby bekommt, hat es automatisch die türkische Staatsangehörigkeit von der Mutter.
Mein Ex ist auch TÜRKE, meine Tochter hat automitsch die Deutsche Staatsbürgerschaft!
Eintragen tust den Namen bei deiner zuständigen Gemeinde bzw beim Standesamt, da gibt es bestimmte Sachgebiete, aber das kann dir dein Krankenhaus GANZ GENAU sagen wo du da hin musst!
VIEL GLÜCK!!!
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