Geschrieben von Trini am 08.08.2019, 11:42 Uhr |
Krankenversicherung Auslandsjahr
Pragmatisch würde ich sagen, dass die 10 Monate dann im Ausland verbracht werden sollten.
Wenn sie tatsächlich einen heimatbesuch macht und dabei krank wird, zahlt man die eine Rechnung mal selbst. Davon verarmt man nicht.
Sollte etwas Ernsthaftes auftreten (hatten wir im Freundeskreis), führt das ja zum Abbruch des Aufenthaltes und die PKV muss sie Dank der Anwartschaft wieder nehmen.
Ich hätte also den Mut zur Lücke.
Trini
- Krankenversicherung Auslandsjahr - tabalugalilli 07.08.19, 9:43
- kann man nicht die PKV in der Zeit aufleben lassen? - Ellert 07.08.19, 16:15
- Re: kann man nicht die PKV in der Zeit aufleben lassen? - tabalugalilli 08.08.19, 11:08
- Re: Krankenversicherung Auslandsjahr - Julie 07.08.19, 19:46
- Re: Krankenversicherung Auslandsjahr - tabalugalilli 08.08.19, 11:19
- Re: Krankenversicherung Auslandsjahr - lilly1211 08.08.19, 11:31
- Re: Krankenversicherung Auslandsjahr - Trini 08.08.19, 11:42
- kann man nicht die PKV in der Zeit aufleben lassen? - Ellert 07.08.19, 16:15
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