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Geschrieben von Trini am 08.08.2019, 11:42 Uhr

Krankenversicherung Auslandsjahr

Pragmatisch würde ich sagen, dass die 10 Monate dann im Ausland verbracht werden sollten.
Wenn sie tatsächlich einen heimatbesuch macht und dabei krank wird, zahlt man die eine Rechnung mal selbst. Davon verarmt man nicht.

Sollte etwas Ernsthaftes auftreten (hatten wir im Freundeskreis), führt das ja zum Abbruch des Aufenthaltes und die PKV muss sie Dank der Anwartschaft wieder nehmen.

Ich hätte also den Mut zur Lücke.

Trini

 
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