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Geschrieben von Geisterfinger am 14.10.2023, 14:15 Uhr

Kindergeld und Krankenversicherung

Wie läuft das, wenn ein Jugendlicher zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn jobbt und reist?

 
3 Antworten:

Re: Kindergeld und Krankenversicherung

Antwort von lotte03_ am 14.10.2023, 16:05 Uhr

das kommt darauf an, ob es U18 oder Ü18 ist. Unter 18 ist es egal, weil KG quasi ungeprüft bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird. Bei Ü18 ist es wesentlich schwieriger, danach steht dir eigentlich KG unter anderem nur dann zu, wenn das Kind sich zB in einer Berufsausbildung befindet. Man würde aber auch (bis 21) KG bekommen, wenn das Kind ausbildungsplatzsuchend ist. Wenn sich zB das Kind um einen Studienplatz für Medizin oder Astrophysik bewirbt und abgelehnt wird (was für ein Zufall!) kann man ja der BA erst mal nachweisen das man grds. willig war wenn du verstehst was ich meine. ;) Anders ausgedrückt - für Reisen bekommst du kein Kindergeld. Bei der gesetzlichen KV ist (glaube ich) es bis zum 23. Geburtstag egal, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, es bleibt trotzdem in der Familienversicherung.

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Re: Kindergeld und Krankenversicherung

Antwort von dhana am 15.10.2023, 11:39 Uhr

Hallo,

wenn der Ausbildungsvertrag - Studienbeginn schon in der Tasche ist, ist das kein Problem, die Wartezeit darf man überbrücken wie man möchte.
Beim Jobben gibt es eine Verdienstgrenze die nicht überschritten werden darf - weiß aber nicht wie hoch die ist, das kann man direkt mit der Krankenkasse abklären.

Solange man unter dieser Verdienstgrenze bleibt frägt U18 keiner nach - Ü18 muss man die Ausbildung dann schon nachweisen und sagen wann es weiter geht.
Also Mai Schulabschluss und September/Oktober Ausbildungsbeginn, dazwischen Jobben und Reisen ist kein Problem - wenn die Zeitspanne länger ist, wird es schwieriger.

Kindergeld bekommt man nicht für Reisen oder Jobben - da muss man dann schon Gründe angeben, warum man nicht relativ nahtlos mit der Ausbildung beginnt.

Gruß Dhana

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Re: Kindergeld und Krankenversicherung

Antwort von magistra am 16.10.2023, 6:25 Uhr

Unsere Tochter macht beim Arbeitsamt Studienorientierungstests. Das reichte, um erstmal weiter Kindergeld zu bekommen. Sie braucht wahrlich Orientierung, denn sie hat keine Ahnung, was sie machen will.

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