Geschrieben von goldbärchen am 21.03.2008, 14:30 Uhr |
@daniela84
Hallo,
sag deiner Freundin, sie soll Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen.
Wenn sie Sachen aus dem eigenen Hausstand verkauft hat, darf das nicht als Einkommen gewertet werden.
Gruß,
Goldbärchen