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Geschrieben von goldbärchen am 21.03.2008, 14:30 Uhr

@daniela84

Hallo,

sag deiner Freundin, sie soll Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen.
Wenn sie Sachen aus dem eigenen Hausstand verkauft hat, darf das nicht als Einkommen gewertet werden.

Gruß,

Goldbärchen

 
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