Geschrieben von DannaM am 03.03.2015, 14:39 Uhr |
wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt
Wenn etwas einen Mangel hat muss man es sofort bemängeln sobald der Mangel bekanntentdeckt wird. Das muss man beim Verkäufer machen. Dieser darf dann nach besser. Geld zurück gibt es erst wenn nach 2 oder 3 mal nicht der Mangel behoben ist.
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- wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt - Larissa81 02.03.15, 22:42
- Re: wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt - DannaM 03.03.15, 14:39
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