Geschrieben von speedy am 10.08.2015, 10:42 Uhr |
wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend
Hi,
die Frist für den Widerruf ist abgelaufen. Einfach zurückschicken ist somit nicht mehr.
Du kannst jetzt noch einen Mangel geltend machen und den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern. Wenn du ihn nicht telefonisch oder per Email erreichst, bitte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung. Dann aber bitte nichts mehr am Bett rumschrauben. Sollte die Firma nicht reagieren, müsstest du den Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen.
Gruß, Speedy
- wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend - sternchen1410 08.08.15, 15:52
- grds sehe ich das als Mangel nicht als Wiederruf - Ellert 08.08.15, 16:02
- Re: wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend - Christine70 08.08.15, 17:05
- Re: wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend - Jana287 08.08.15, 17:12
- Re: wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend - leaelk 09.08.15, 14:13
- Re: wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend - speedy 10.08.15, 10:42