Geschrieben von Franke am 12.08.2014, 15:04 Uhr |
Wenn es heißt, dass Dinge geklaut oder zerstört oder von den Kindern bemalt wurden,
für die sich ohne größeren Aufwand mindestens gleichwertiger Ersatz im Bau- oder Elektromarkt oder bei ebay beschaffen lässt - kann man dann zum Verkäufer sagen, mach das und stell mir das für 1 Euro zur Verfügung?
Anders wäre es z.B. natürlich bei einem Gemälde, das eben nur einmal existiert.
- Geklauter Artikel bei ebay-Auktion - MamaJonathan 12.08.14, 8:35
- Re: Geklauter Artikel bei ebay-Auktion - anna1979 12.08.14, 9:16
- Re: Geklauter Artikel bei ebay-Auktion - platschi 12.08.14, 9:34
- Re: Geklauter Artikel bei ebay-Auktion - bea+Michelle 12.08.14, 10:00
- Re: Geklauter Artikel bei ebay-Auktion - speedy 12.08.14, 11:55
- Re: Geklauter Artikel bei ebay-Auktion - Silvia3 12.08.14, 12:24
- werde das nie verstehen - Pelle 12.08.14, 12:27
- Re: Geklauter Artikel bei ebay-Auktion - shinead 12.08.14, 13:06
- @shinead - platschi 12.08.14, 13:38
- Re: Wenn es heißt, dass Dinge geklaut oder zerstört oder von den Kindern bemalt wurden, - Franke 12.08.14, 15:04
- dann zahlt es ja seine Hausrat, kann er Dir neue kaufen *ggg* - Ellert 12.08.14, 16:11
- Re: Kennst Du seine Anschrift? - Franke 12.08.14, 21:10
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