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Geschrieben von misses-cat am 09.02.2024, 8:49 Uhr

Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast solltest du das gleiche bekommen an Lohn

Auch da hört es sich so an als wenn auch da was nicht richtig läuft, du darfst im BV nicht weniger verdienen als nicht schwanger,das einzige was sein kann ist das wenn du jeden Monat anderen Lohn hattest der Durchschnitt des Lohns der letzten drei Monate genommen wird und das deine Zulagen, falls du welche bekommen hast, auch versteuert werden.
Auch da solltest du Schritte ein leiten

 
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