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Geschrieben von Franke am 13.02.2014, 17:28 Uhr

Wenn das Kind schläft, hängst einen Zettel raus.

"Kind schläft. Klingeln für Bauarbeiter verboten."

Im Übrigen sollte sich da mal der Bauherr melden, wenn das ein größeres Ausmaß annehmen soll. Falls alle anderen Möglichkeiten, zum nötigen Wasser zu kommen, wesentlich aufwendiger sind, spricht sicher nichts gegen eine großzügige Entschädigung.

 
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