Geschrieben von Sarah+Krümels-Mama am 01.08.2012, 20:14 Uhr |
Verstands/Logig Frage...ab wann ist man NICHT vermittelbar beim Amt????
Hallo
Zunächst einmal, ich möchte eure Meinung hören.
Ab wann ist man NICHT vermittelbar beim Amt (Arbeitsamt).
Es geht hier um Arbeitslosengeld (nicht HartzIV)
Es sind soweit alle Bedingungen erfüllt durch den schwangeren Arbeitslosen und nun folgendes.......(bitte lasst die Tatsache schwanger einfach mal weg.....)
Es besteht ein Arbeitsverbot welches sich auf die Arbeit mit unter 3 Jährigen beschränkt (Erzieherin), zudem ist dieses "Arbeitsverbot" NUR eine Empfehlung durch den Betriebsarzt an den AG.
Jegliche andere Tätigkeit kann OHNE Einschränkung ausgeübt werden!!!!!! Bedeutet sowohl KiGa Arbeit, wie Grundschule, Jugendliche, Kiosk, Tankstelle, Lebensmittel Laden etc.pp. wirklich alles....solange keine Kinder unter 3 Jahren dort zu betreuuen sind!!
Ist man also nun vermittelbar oder nicht?????? Wie lautet eure Meinung????
Re: Verstands/Logig Frage...ab wann ist man NICHT vermittelbar beim Amt????
Antwort von micha67 am 01.08.2012, 20:51 Uhr
Solange Du schwanger bist, bist Du nicht vermittelbar.
So habe ich es erlebt und ich finde das auch nachvollziehbar: welcher AG will eine Schwangere einstellen, die viele Sonderrechte hat, jederzeit für den Rest der Schwangerschaft krank werden kann, absehbar in Mutterschutz geht (mit hohen Kosten für den AG) und auch noch besonderen Kündigungsschutz hat.
Ich war auch schwanger arbeitslos und es war mir absolut klar, dass ich als nicht vermittelbar eingestuft wurde. Nach dem Mutterschutz wurde dann wieder neu geschaut und ich wurde neu eingestuft - ich fand dann aber auch superschnell wieder Arbeit.
Wünsche Dir eine schöne Schwangerschaft und viel Glück bei der Arbeitssuche später.
Juristisch oder praktisch ?
Antwort von Ellert am 01.08.2012, 21:35 Uhr
praktisch stellt kein Betrieb eine Schwangere ein...
dagmar
Das ist überhaupt nicht wahr......
Antwort von Sarah+Krümels-Mama am 02.08.2012, 8:15 Uhr
Warum sollten viele Betriebe niemanden einstellen der schwanger ist? Fest natürlich nicht....aber wieso sollte ich nicht auf 400 Euro Basis Arbeiten können????? ich kenne so viele, die eben auf 400 Euro Basis Arbeiten und nach erbrachten Stunden bezahlt werden!
Eine Bekannte von mir z.B. arbeitet in einem Kiosk, ist jetzt in der 25 SSW und sie bekommt nur das Bezahlt was sie auch dort arbeitet, kein Urlaubsgeld und im Falle eines Krankenscheines geht sie leer aus.
Also wieso sollte man nicht vermittelbar sein? Ist doch absoluter QUATSCH!
Verstehe diese Logig nicht, man ist doch nur Schwanger und wird absolut benachteiligt dadurch.....vor allem wenn man eben arbeiten war und ein Recht auf Arbeitslosengeld hat!!!!!
Re: Das ist überhaupt nicht wahr......
Antwort von Luni2701 am 02.08.2012, 8:24 Uhr
ist eigentlich ganz logisch. Ne schwangere ist evtl. schneller mal Krankgeschrieben, ne schwangere ist spätestens wenn der mutterschutz anfängt wieder weg. Also nenn mir einen grund warum jemand ausgerechnet ne schwangere einstellen sollte. Mit der er NULL planen kann und wo er jeden moment angst haben muss das sie krank ist und die eh bald wieder weg ist.
Theorie und Praxis ist hier wohl eher unerheblich
Antwort von 32+4 am 02.08.2012, 9:30 Uhr
in der praxis stellt vermutlich kaum einer eine schwangere ein, ohne befristeten vertrag etc.
hier geht es aber um den anspruch auf algI !
und es liegt nur ein teilbeschäftigungsverbot vor.
glaube im aktüll wurde eh schon geraten sich schnellstens bei einer beratungsstelle vorstellig zu werden, was das arbeitsamt betrifft.
Re: Das ist überhaupt nicht wahr......
Antwort von Sabine mit Amelie am 02.08.2012, 15:04 Uhr
Hallo,
ganz so einfach ist das mit den € 400,-- Jobbern nicht, wie du da schreibst. Als € 400,-- Jobber steht dir nämlich durchaus Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu und es steht dir auch Urlaubsgeld zu. Ein € 400,-- Jobber darf gegenüber Teil- und Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Ich habe selbst auf € 400,-- Basis gearbeitet und habe jeden Urlaub, jeden Krankheitstag bezahlt bekommen. Ich brauchte genau so eine Krankmeldung für meinen € 400,-- AG, wie für meinen Teilzeitarbeitgeber. Das ist gesetzlich festgelegt, dass die € 400,-- Jobber nicht benachteiligt werden dürfen. Wie die das dann in der praxis machen, ist ein ganz anderes Thema. Wenn ein € 400,-- Jobber sagt, ich mach nicht krank, oder ich verzichte auf meinen Urlaub, weil ich sonst z.B. Angst habe, meinen Job zu verlieren, ist ein ganz anderres Thema, aber rein vom Gesetz her, steht ihm Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
Liebe Grüße
Sabine
Wichtig
Antwort von Happymom6784 am 02.08.2012, 21:39 Uhr
Das stimmt so aber nicht. Ich hab in meiner ersten Schwangerschaft ALG1 bezogen und galt auch als vermittelbar und regulär bis zum Mutterschutz mein Geld bezogen. Ich denke nicht, das du dadurch gar keinen Anspruch hast. Auch in dieser Schwangerschaft hab ich noch einen Restanspruch den ich momentan in Anspruch nehme (ab nächster Woche dann Mutterschutz). Auch wenn dich wohl keiner mehr einstellt, du musst dich nur bewerben und evtl auch zu Vorstellungsgesprächen gehen.
LG Anne
Re: Verstands/Logig Frage...ab wann ist man NICHT vermittelbar beim Amt????
Antwort von BienchenSandra am 02.08.2012, 22:07 Uhr
Ich war schwanger und habe arbeitslosengeld bekommen.
Meine Schwester hatte vor 3 Jahren ein totales Beschäftigungsverbot vom Arzt und hat trotzdem Arbeitslosengeld gekommen nachdem wir in Widerspruch gegangen sind.
Hier mal einen Link dazu
Antwort von BienchenSandra am 02.08.2012, 22:13 Uhr
http://www.arbeitsrecht-familienrecht24.de/News_Versicherungsrecht_und_Sozialrecht/Arbeitslosengeld_I_trotz_Beschaeftigungsverbot_nach_3_I_Mutterschutzgesetz_MuSchG
Falls das arbeitsamt sich stur stellt ausdrucken und mitnehmen meist willigen die Bearbeiter dann doch ein.
Scheint wohl ne Masche zu sein um Geld zu sparen
als was hast Du Dich denn beworben bei den Firmen ?
Antwort von Ellert am 02.08.2012, 23:28 Uhr
Sieht man es denn schon so
dass es gleich auffällt wenn Du hinkommst ?
So wie ich es lese suchst Du ja einen Job wirklich...
dagmar
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