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Geschrieben von Ellert am 16.12.2017, 20:06 Uhr

Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

huhu

ich hab heute was mitbekommen was ich kaum glauben kann...

Person A ist in ungekündigter Stellung in andere Filiale eines größeres Unternehmens in höhrer Verwendung versetzt worden, hierzu gab es 6 Monate Probezeit
was ich schon aus den öffentlichen Dienst garnicht kenne.
Nach Ablauf gäbe es dann mehr Einkommen und u.a. einen Dienstwagen.

Auf meine naive Nachfrage wann denn das Auto käme bekam ich zu hören dass die Probezeit verlängert worden sei ohne Gründe.
Hääää ? Wollte ja nicht so wirklich weiterfragen
aber bedeutet Probezeit nicht nach den 6 Monaten ja oder nein und nicht vielleicht ?
Vor allem wenn man vorher einen unbefristeten Vertrag hatte kenne ich Probezeit schonmal garnicht
kann aber verstehen dass eine Firma da schaut ob derjenige überhaupt für höheres geschaffen ist.
Aber bei uns im ö.D. bekommt jemand schon sein Gehalt ab dem Moment da er die Arbeit auch macht nicht erst nach 6 Monaten und meine Tuppertante damals
hatte auch gleich das Auto als sie die höhere Stelle hatte.

Gibt es sowas wirklich ?

Dagmar

 
8 Antworten:

Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Antwort von Herbstsonne30 am 16.12.2017, 21:37 Uhr

Probezeit kann es nur 1x am Beginn des Arbeitsvertrages geben. Bei längerer Krankheit kann die PZ um die Krankentage verlängert werden. Eine erneute Probezeit bei Versetzung ist unzulässig.

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das ist spannend

Antwort von Ellert am 16.12.2017, 21:41 Uhr

ob mir da einer Unsinn erzählt oder der "Betrieb" das einfach so macht und sich keiner zu wehren traut ?

dagmar

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Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Antwort von Mutti69 am 17.12.2017, 6:36 Uhr

Probezeit auch bei Versetzung innerbetrieblich kann sein, besonders, wenn sich der Verantwortungsbereich verschiebt. Eigentlich beträgt diese maximal 6 Monate (ICH kenne das so).
War sie kürzer vereinbart und der AG kam zu keiner Entscheidung kann sie eben auf die 6 Monate verlängert werden, WENN der AN zustimmt.
Wird er sicher, wenn man ihm klar macht, im Zweifel muss er dann halt gehen und die Chance, sich noch zu beweisen, ist vertan.

Warum nun im Fall deines Bekannten weiter verlängert wurde, was ich nicht glaube, weil eigentlich nicht möglich (und ob es überhaupt eine „Verlängerung“ ist oder doch nochmal eine Vertragsänderung/ Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung erfolgte), wirst du so nicht rauskriegen. Auch das mit dem Auto finde ich persönlich nicht ungewöhnlich.

Ich wäre erstmal NICHT misstrauisch.

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Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Antwort von Julie am 17.12.2017, 9:08 Uhr

Naja, der Vergleich mit Tupper hinkt ja eh.
Bei uns (ebenfalls öD) ist es so, dass die höherwertigen Stellen ausgeschrieben werden. Der Bewerber nit der besten Beurteilung bekommt sie und muss sich dann sechs Monate einarbeiten und "bewähren", anschließend erfolgt die Höhergruppierung bzw. Beförderung.
So eine Art "Probezeit" gibt es also auch, wenn auch am Ende nicht über das Arbeitsverhältnis als solches entschieden wird.
Eine Verlängerung dieser sechs Monate (gab es bei uns in der Behörde bislang nicht), wäre denkbar, wenn der Kandidat in dieser Zeit überproportional lange krank war und insofern keine Bewährungsaussage getroffen werden kann. Aber ohne Angabe von Gründen ist das eher schwer vorstellbar.
Allerdings haben wir ja schon öfter festgestellt, dass in der "freien' Wirtschaft der Wind anders weht und es auch sehr auf den jeweils geltenden Tarifvertrag und die firmen-internen "Gepflogenheiten" ankommt.
Ich kann mir also grundsätzlich vorstellen, dass sich der von dir geschilderte Fall so zugetragen hat.

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ich hab sowas bei mir noch nie erlebt

Antwort von Ellert am 17.12.2017, 10:25 Uhr

da wird man versetzt und gut ist
ich hab noch nie erlebt dass jemand den Dienstposten nicht behalten hätte.
Ausgeschrieben wird hier auch, bei uns ist kaum wa sgebündelt und fast alles mit Versetzung verbunden...

dagmar

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Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Antwort von speedy am 18.12.2017, 11:28 Uhr

Hi,
eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine neue Probezeit bei Versetzung innerhalb des Unternehmens ist nicht zulässig! Einziger Grund für eine Verlängerung der Probezeit ist ein Ausfall des Arbeitnehmers für einen längeren Zeitraum innerhalb der Probezeit (Krankheit o.ä.). Die Dauer von 6 Monaten sind z.B. im Süden D absolut üblich.

Der Zeitpunkt der Gehaltserhöhung steht dem AG frei, das ist Verhandlungssache. Ebenso die Zuteilung eines Dienstwagens als zusätzlicher Vorteil.

Wenn du noch Fragen hast, gerne per PN.

Gruß, Speedy

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Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Antwort von bellis123 am 18.12.2017, 17:48 Uhr

Ich denke, man kann ein Unternehmen nicht mit dem Öffentlichen Dienst vergleichen, wo vieles "automatisch" bzw. einigermaßen korrekt läuft.

Es hängt wohl unterm Strich davon ab, wie die Beförderung abgewickelt wurde und was vertraglich festgehalten wurde. Wurde z.B. eine Änderungskündigung ausgesprochen, ist die erneute Probezeit sicherlich korrekt. Eine Verlängerung der Probezeit ist durchaus möglich, wie schon erwähnt bei längerer oder häufiger Krankheit oder auch wenn aus welchen Gründen auch immer die Eignung noch nicht abschließend festgestellt werden konnte.

Mir ist mal eine Stelle angeboten wurden mit 1 Jahr Probezeit. Das ist rechtlich nicht korrekt, aber anderswo bekommt man erstmal einen Jahresvertrag mit Option auf Verlängerung, was meistens unterm Strich aufs Gleiche rauskommt. Hier liegt der Fall natürlich anders, weil bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn man den Vertrag aber nicht genau kennt, kann man nur Rätselraten...

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Re: Verlängerung der Probezeit - ist hier jemand arbeitsrechtlich bewandert ?

Antwort von speedy am 18.12.2017, 19:37 Uhr

Nein, auch nach einer Änderungskündigung wäre eine erneute Probezeit im selben oder in verbundenen Unternehmen NICHT zulässig!

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