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von jamelek  am 22.03.2015, 18:08 Uhr

und noch ein tip, weil meine antwort vermutlich

Ich wollte damals auch der Frage nach gemeinsamen Sorgerecht im Jugendamt entgehen, deswegen gab es hier keine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung. Muss ja auch nicht sein.

Im Krankenhaus unmittelbar nach der Entbindung habe ich ihn dann als Vater benannt und die Papiere gehen dann zum Standesamt. Dort mussten wir beide dann 2 Wochen später mit unseren Unterlagen erscheinen, der KV nochmal unterschreiben, dass er wirklich der Vater ist und gut war. Er steht somit in der Geburtsurkunde mit drin, aber beim Standesamt fragt keiner nach gemeinsamen Sorgerecht, weil nicht deren Job.

In meinem Fall hat es nicht viel gebracht, nach 9 Monaten habe ich es ihm dann widerwillig doch eingeräumt, sonst hätte er es eingeklagt.

Auf die Idee mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat ihn -wie soll es anders sein- ein Mitarbeiter des Jugendamtes gebracht.

Also sofern du nicht nachweisen kannst, dass er drogenabhängig/eine Gefahr für dein Kind ist, wirst du es ihm nicht verwehren können, wenn er wirklich drauf besteht. Aber man muss ja auch keine schlafenden Hunde wecken. Also lass das Jugendamt erstmal aus dem Spiel. Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist nicht unbedingt nötig. Geht auch anders.

Zum Unterhalt, klar muss er als Vater Unterhalt zahlen, aber wo nichts ist, ist nicht.

Mir kommt deine Aussage, dass Kind ist für alle Zeiten abgesichert eher etwas naiv vor. Oder du bist steinreich. Du hast nicht nur die Kosten des Kindes ansich. Du hast auch lange lange viel weniger Zeit, das Geld dafür zu erwirtschaften.

 
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