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Geschrieben von kevome* am 16.10.2022, 21:05 Uhr

Stromvertrag ….

Das was Du schreibst stimmt nicht. Beim Grundversorger, gleich ob Gas oder Strom, kann man beliebig lang bleiben. Da gibt es keinerlei Befristung!

Du meinst die Ersatzversorgung, die ist auf drei Monate befristet. Danach braucht man einen neuen Vertrag oder fällt in die Grundversorgung.

Bei Deinem jeweiligen Grundversorger ist die Ersatzversorgung aber immer teurer als die Grundversorgung. Die soll aktuell schließlich abschrecken

 
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