Geschrieben von Lena_1922 am 28.11.2022, 11:51 Uhr |
Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit
Ja, bei zwei Minijobs darfst du zusammen 520 € nicht überschreiten.
Du kannst einen in Teilzeit machen - Steuerklasse 5 oder 4 - was spricht gegen 4 mit Faktor? Wenn du es steuerpflichtig arbeitest bekommst du Rentenpunkte, eigene Krankenversicherung, usw... das ist nicht schlecht....
Das Finanzamt biete bei uns Sprechstunden an.
- Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - melania 28.11.22, 11:22
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - Lena_1922 28.11.22, 11:51
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - melania 28.11.22, 12:03
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - Ellert 28.11.22, 13:39
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - Lena_1922 28.11.22, 15:31
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - Neverland 28.11.22, 18:08
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - melania 28.11.22, 12:03
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - Maroulein 05.12.22, 22:40
- Re: Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit - Lena_1922 28.11.22, 11:51
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