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Geschrieben von Lena_1922 am 28.11.2022, 11:51 Uhr

Steuerklasse ! Zum nebenjob wieder Teilzeit

Ja, bei zwei Minijobs darfst du zusammen 520 € nicht überschreiten.
Du kannst einen in Teilzeit machen - Steuerklasse 5 oder 4 - was spricht gegen 4 mit Faktor? Wenn du es steuerpflichtig arbeitest bekommst du Rentenpunkte, eigene Krankenversicherung, usw... das ist nicht schlecht....
Das Finanzamt biete bei uns Sprechstunden an.

 
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