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Geschrieben von speedy am 13.12.2013, 13:43 Uhr

Probleme wegen Rechtsschutzversicherung

Hi,
wenn es die Versicherung noch gibt, müsste einer der Vertragspartner den Vertrag kündigen - und den Zugang der Kündigung nachweisen. Ansonsten bleibt der Vertrag bestehen (die Vers. könnte aber außerordentlich kündigen wegen der ausstehenden Beiträge).

Es ist der Vers. auch durchaus zuzumuten, eine neue Anschrift zu ermitteln, wenn ein Brief mit Empfänger unbekannt zurückkommt, schließlich bist du ja nicht untergetaucht :). Wenn die Bankverbindung allerdings gleich geblieben ist, sollten die Beiträge trotzdem weiter abgebucht werden (da ist eine Namensänderung egal).

Gibt es die Gesellschaft denn noch? Was sagt das Internet?

Gruß, Speedy

 
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