Geschrieben von bunterHaufen am 16.11.2014, 14:14 Uhr |
Kindesunterhalt berechnen
Hallo Ihr,
ich habe vollgende Fragen.
Mein Partner hat drei Kinder aus erster Ehe 6,13,14. In der Ehe sind Schulden entstanden, die er noch bis 2018 abbezahlt. Dadurch ist er in eine niedrigere Stufe in der DD Tabelle gerutscht und hat noch seinen Mindestbehalt.
Jetzt werden wir aber Eltern und der Unterhalt wird neu berechnet.
Wie geht das und wen kann man da zur Hilfe ziehen? Welche Unterlagen werden hierfür benötigt bzw welche Daten?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob er (wenn er Elternzeit nehmen würde) einen anderen Unterhalt zahlen müsste.
Es wäre lieb, wenn ihr mir da ein bisschen weiterhelfen könntet. Viele liebe Grüße
Re: Kindesunterhalt berechnen
Antwort von ginger1987 am 16.11.2014, 20:57 Uhr
Bei meiner Schwester hat das Jugendamt bei der Unterhalts Berechnung geholfen.
Notfalls machen das aber wohl auch Anwälte. Da kostets natürlich.
Lg
Re: Kindesunterhalt berechnen
Antwort von shinead am 17.11.2014, 10:38 Uhr
Wer hat denn den Unterhalt damals festgelegt bzw. berechnet? Das wäre die erste Anlaufstelle.
Notfalls beim Jugendamt anrufen.
An Unterlagen werden die letzten Gehaltsabrechnungen, Kreditverträge, eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung (geht auch schon vorgeburtlich) und ggf. eine Bestätigung des Geburtstermins (denn ab dem Geburtsmonat würde die Änderung ja greifen).
Geht Dein Partner in Elternzeit, so bleiben die Unterhaltsansprüche seiner Kinder unberührt. Als unterhaltszahlender Elternteil darf er bei willentlich verringertem Einkommen den Unterhalt nicht anpassen.
Für die Elternzeit lässt sich das ggf. mit den Rücklagen ausgleichen.
Re: Kindesunterhalt berechnen
Antwort von bunterHaufen am 17.11.2014, 10:48 Uhr
Hallöchen.
Ein Danke für Eure schnellen Antworten.
Ich scheue mich sehr vor dem Judendamt.
Möchte das gerne nicht so offiziell machen, da ich denke, dass wenn die entstehende Differenz vielleicht nur nen paar Eus sind, wir den gewohnten Unterhalt weiter zahlen würden.
So können wir dem sicherlich entstehenden Stress aus dem Weg gehen.
Wenn wir jetzt einen Anwalt aufsuchen würden, müsste das dann einer für Familienrecht sein?
Viele Grüße
Re: Kindesunterhalt berechnen
Antwort von shinead am 17.11.2014, 11:24 Uhr
Unterhalt sollte eigentlich jeder Anwalt ausrechnen können. Da muss es kein Fachanwalt sein.
Selbst wenn der Unterhalt neu berechnet wird, könnte Dein Partner jederzeit mehr überweisen. Beim Jugendamt ist die Berechnung kostenfrei. Lass ihn doch einfach mal dort anrufen, vielleicht können Sie den Unterhalt erst einmal "informativ" neu berechnen. Dann könnt ihr entscheiden, ob die Mutter informiert wird, oder nicht.
Die vom Jugendamt beißen nicht. *gg*
Re: Kindesunterhalt berechnen
Antwort von beated am 17.11.2014, 17:29 Uhr
Ich würde auch zum Jugendamt gehen, da dr Selbstbehalt bleibt und die Summe die darüber ist nun entsprechend auf die 4 Kinder verteilt wird.
Nur wenn die Ex einen Titel hat, darf er nicht einfach so den Unterhalt kürzen, egal ob 4. Kind oder nicht. Dann muss der Titel geändert werden.
Wenn er in Elternteil geht, bleibt der Anspruch bestehen.
Google mal da findest du bei der Düsseldorfer Tabelle in den Anhängen solche Berechnungen.
Grüße
Beate
Re: Kindesunterhalt berechnen hier .....
Antwort von beated am 17.11.2014, 17:33 Uhr
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf
mangelfallberechnung