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von Leena  am 07.03.2017, 17:37 Uhr

Keine festen Definitionen

Die "Reichensteuer" bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Da ist z.B. der Bruttoarbeitslohn mit drin abzüglich der entsprechenden Werbungskosten, sonstige Einkünfte (freiberuflich/gewerblich/ land- und frostwirtschaftlich, Vermietung) abzüglich der Betriebsausgaben, dann gehen noch abziehbare Vorsorgeaufwendungen inkl. sonstiger Sonderausgaben ab, abziehbare außergewöhnliche Belastungen (insb. Krankheitskosten), dann die Kinderfreibeträge, wenn die günstiger sind als das Kindergeld...

Zu versteuerndes Einkommen kann man daher nicht wirklich so direkt mit Netto-Monatseinnahmen vergleichen.

 
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