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Geschrieben von Ellert am 02.04.2015, 12:16 Uhr

Gibt es wirklich bei ebay in den AGB diese Klausel ?

schreibt mir gerade eine
sie erklärt Rücktritt wegen Irrtums:

"innerhalb einer bestimmten Frist muss der Rücktritt vom Kauf vom Käufer noch nicht einmal begründet werden. Ich bin mit freundlichen Worten sofort vom Kauf zurückgetreten. Das übliche weitere Vorgehen in diesen Fällen ist Abbruch der Transaktion. "


dagmar

 
6 Antworten:

Re: Gibt es wirklich bei ebay in den AGB diese Klausel ?

Antwort von Olis Mama am 02.04.2015, 13:17 Uhr

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Ich habe so eine Klausel nicht gefunden,vielleicht magst du ja selber nochmal drüber lesen?

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Re: Gibt es wirklich bei ebay in den AGB diese Klausel ?

Antwort von Olis Mama am 02.04.2015, 13:19 Uhr

http://www.ebay.de/gds/Ruecktritt-von-einem-Kaufvertrag-/10000000012868216/g.html

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ich fand ja auch nichts, im Gegenteil

Antwort von Ellert am 02.04.2015, 13:28 Uhr

wenn ich auf KAUFEN gehe kommt immer
dass der kauf bindend sei und ich mir das quasi vorher gut überlegen muss.

Ich habe keine Lust, das ist das zweite mal in einer Woche
leute kaufen, man storniert und die haben keine verwarnung und nichts.
Wenn ich bieter Sperre kann ich aber nur verwarnungen sperren... so machen die immer und immer weiter

dagmar

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Re: Gibt es wirklich bei ebay in den AGB diese Klausel ?

Antwort von platschi am 02.04.2015, 13:38 Uhr

Ein Widerrufsrecht gilt doch nur bei gewerblichen Verkäufern - da kann man grundlos vom Kauf zurücktreten.
Was sagt denn ebay dazu?

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ebay verweist auf

Antwort von Ellert am 02.04.2015, 15:14 Uhr

die Möglichkeit ich könne anklicken dass ich zurücktreten willaber ICH will doch garnicht SIE will.
Ich trete auch zurück aber nur wenn sie auch ne Mahnung bekommt

dagmar

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Re: Gibt es wirklich bei ebay in den AGB diese Klausel ?

Antwort von speedy am 02.04.2015, 21:13 Uhr

Hi, es gab bis letztes Jahr für gewerbliche. VK alt. Z. Widerrufsrecht ein Rücktrittsrecht. Ist aber inzwischen überholt. Rücktritt nach BGB kann Schadensersatz nach sich ziehen...

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