Geschrieben von Lu59 am 27.05.2011, 13:48 Uhr |
Für alle: EuGH-Urteil: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden
Gilt für Kauf bei Gewerblichen:
http://www.heise.de/resale/meldung/EuGH-Versandhaendler-muessen-Hinsendekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/15/eugh-urteil-hinsendekosten-widerrufsrecht/
Im Internet stehen noch mehr Links
Die Verbraucherschützer weisen darauf hin,dass d.Urteil nur bei komplettem Widerruf gilt
Antwort von Lu59 am 27.05.2011, 13:53 Uhr
http://www.heise.de/resale/meldung/EuGH-Versandhaendler-muessen-Hinsendekosten-beim-Widerruf-erstatten-978651.html
Die Praxis, dass Versandhändler beim Widerruf auf Zahlung der
Hinsendekosten pochen, sei für Käufer bislang ein Hemmschuh gewesen, ihr Widerrufsrecht wahrzunehmen. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass das Urteil nur bei komplettem Widerruf gelte. Wenn von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt werde, müsse der Käufer die Hinsendekosten bezahlen, wenn sie im Bestellformular separat aufgeführt sind.
ist bei einigen amazon-händlern noch nicht angekommen
Antwort von 32+4 am 27.05.2011, 14:07 Uhr
die überweisen ohne VK zurück
ich weise daraufhin, dass es ein widerrufsrecht gibt UND Rückgaberecht
Antwort von e-ve78 am 27.05.2011, 15:21 Uhr
im falle des widerrufes habensie die rücksendekosten zu tragen, wenn die ware der bestellten entspricht und der wert unter 40euro ist
Man solle unterscheiden!!
und im Falle des nichtgefallens ist es ein WIDERRUFSRECHT
manmanman
32+4 - viele bei amazon sind privat!! und rbauchen demnach keine RK zu tragen
Antwort von e-ve78 am 27.05.2011, 15:22 Uhr
,,,,
Hinsendekosten und Rücksendekosten solle man unterscheiden ebenfalls
Antwort von e-ve78 am 27.05.2011, 15:26 Uhr
Hinsende sind zu erstatten
rücksende wie ich es schrieb
ich schreibe von gewerblichen VK
Antwort von 32+4 am 27.05.2011, 15:43 Uhr
darum ging es ja schließlich auch imAP
wenn die bestellte Ware komplett so sit wie beschrieben
Antwort von e-ve78 am 27.05.2011, 15:45 Uhr
dann nimmst du nur dein Widerrufsrecht in Anspruch und trägst die RÜCKSENDEKOSTEN
die hinsende solltest schon erstattet bekommen (leider ist aber amazon da sehr krass, die erstatten den gewerblichen NICHTS an Porto zurück!)
Re: wenn die bestellte Ware komplett so sit wie beschrieben
Antwort von 32+4 am 27.05.2011, 15:47 Uhr
die ware war häufig nicht die bestellte
blieb auf den versandkosten sitzen und das nicht nur einmal. unterschiedliche VK
Re: wenn die bestellte Ware komplett so sit wie beschrieben
Antwort von e-ve78 am 27.05.2011, 15:58 Uhr
ohje, das ist krass
was sagen denn die AGB´s im amazon dazu?
die müssten doch da was drinstehen haben
Re: wenn die bestellte Ware komplett so sit wie beschrieben
Antwort von 32+4 am 27.05.2011, 16:07 Uhr
mußte erstmal gucken gehen
das mit den 40€ für die rücksendekosten steht drin
dann stehen da noch vorher sachen mit 50€ und 100€
wenn die bestellte ware unter den beträgen liegt, müßen hinsendekosten gezahlt werden
darauf stützten sich die paar VK..obwohl das ja gegen das spricht, was oben im link steht.
leider war amazon nicht hilfreich. bekam immernur die antwort, daß ich das mit den VK regeln müße
Re: wenn die bestellte Ware komplett so sit wie beschrieben
Antwort von e-ve78 am 27.05.2011, 16:13 Uhr
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=886406
büdde!
Haier ?
Wie lange lasst Ihr Euch Zeit zum Überweisen ???
Geht Dshini bei euch? o.w.T.
Seid ihr beim kuchentesten dabei
ALG II _ Bildungspaket
Auch ebay Frage wegen Rückgabe eines Artikels bei gew. Händler...
+++ super positiv an anjul als Käuferin +++
Wie würdet Ihr den xBay Händler bewerten?
Auch zensus frage.. habe den brief weggeworfen