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Geschrieben von 0815dragon am 07.08.2015, 15:10 Uhr

freiwillig gesetzlich versichert

Hallo,

ja, das ist leider richtig. Du musst ab dem ersten Tag der Elternzeit den Mindestbeitrag zahlen. Das sind ca. 160 € im Monat. Das liegt daran, dass du nicht verheiratet bist. Die Krankenkasse prüft, ob grds. eine Familienversicherung für dich in Betracht kommt. Das wäre nur der Fall, wenn du verheiratet bist und dein Ehegatte ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. In den anderen Fällen musst du Beiträge zahlen während der Elternzeit. Das gilt aber nur für freiwillig versicherte Mitglieder. Falls du noch Fragen hast, stelle sie... ich arbeite bei einer Krankenkasse. LG Kathrin

 
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