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Geschrieben von icki am 01.02.2014, 10:59 Uhr

Frage zu -bestehenden - Finanzierung

Wenn die LV an die entsprechende Bank abgetreten ist kannst du ohne deren Zustimmung gar nichts an der LV ändern. Die meisten Banken stimmen aber bei Zahlungsschwierigkeiten entsprechenden Vertragsveränderungen zu. Bei Kündigung der LV besteht die Bank bestimmt auf Zahlung des Rückkaufswertes. Bevor du die LV kündigst guck bitte wie hoch der Garantiezins ist und ob die vor 2005 (weil dann noch steuerfrei!) ist. Ansonsten vielleicht über eine Stundung/Teilstundung etc. nachdenken. Bei einer Beitragsfreistellung kannst du den Vertrag nur innerhalb zwei Jahren wieder in Kraft setzen und wenn ein Todesfallschutzund oder BU besteht dies auch nur mit erneuter Gesundheitserklärung. Wie gesagt, bei allen Änderungen brauchst du die Bankenzustimmung. Und die sind meist entgegenkommend wenn man sie anspricht!
LG Iris

 
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