Geschrieben von speedy am 14.10.2014, 9:12 Uhr |
Frage zu Elterngeld
Fast richtig - es gilt nur nicht die Elternzeit, sondern der reguläre Elterngeld-Bezug, d.h. die ersten 12 Lebensmonate des Kindes.
Wenn also z.B. Kind 2 16 Monate nach Kind 1 geboren wird, dann gilt:
- 12 Monate Einkommen vor dem MuSchu von Kind 2, also im Idealfall Monat 14 und 15 nach Kind 1 sind im MuSchu-Zeitraum für Kind 2 und zählen daher nicht.
- Bleibt also theoretisch das Einkommen von Lebensmonat 2-13 von Kind 1 zur Berechnung. Dort wurde aber von 2-12 Elterngeld bezogen (splitten auf 24 Monate zählt nicht mit!), so dass faktisch nur noch das Einkommen aus Monat 13 und dann für die restlichen 11 Monate aus dem Zeitraum vor dem MuSchu von Kind 1 genommen wird.
Diese Variante trifft somit nur Familien, wo die Kinder sehr schnell aufeinander folgen.
Gruß, Speedy
- Frage zu Elterngeld - Engal81 14.10.14, 7:53
- Re: Frage zu Elterngeld - speedy 14.10.14, 9:12
- Re: Frage zu Elterngeld - Engal81 14.10.14, 12:57
- Re: Frage zu Elterngeld - speedy 14.10.14, 9:12
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