Geschrieben von speedy am 08.05.2016, 17:48 Uhr |
Elternzeit verlängern
Wenn du irgeneinen plausiblen Grund nennst, kannst du auch noch nach der Bewilligung splitten. Wüßte keinen, bei dem solch eine nachträgliche Änderung abgelehnt wurde. Muss halt nur begründet sein.
LG Speedy
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- Elternzeit verlängern - Klara4 08.05.16, 12:24
- Re: Elternzeit verlängern - MAMAundPAPA2013 08.05.16, 12:35
- Re: Elternzeit verlängern - Klara4 08.05.16, 13:19
- Re: Elternzeit verlängern - speedy 08.05.16, 17:48
- Re: Elternzeit verlängern - Klara4 08.05.16, 13:19
- Re: Elternzeit verlängern - MAMAundPAPA2013 08.05.16, 12:35
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